Checkliste: Ist Ihre Praxis barrierefrei?
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Parkplätze
- Informieren Sie über das Vorhandensein von Parkplätzen und Schwerbehindertenparkplätzen.
- Beschildern Sie den Weg von Haltestellen oder Parkplätzen zu Ihrer Praxis.
- Fragen Sie größere Schwerbehindertenparkplätze kostenfrei beim Straßenverkehrsamt an.
Wege
- Informieren Sie über das Vorhandensein von Stufen, Aufzügen und Rampen.
- Bringen Sie Stufenmarkierungen an, zum Beispiel mit Klebeband.
- Bringen Sie Handläufe an Treppen oder Einzelstufen an.
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- Schaffen Sie große Bewegungsflächen und räumen alle Möbelstücke wie Vitrinen, Schänke, Tische, Beschilderungen oder Dekorationen aus dem Weg.
- Heben Sie mögliche Hindernisse visuell von der Umgebung ab.
- Markieren Sie Glastüren oder Glaswände mit z.B. Plakaten, Werbung, Dekorationen.
- Beschriften Sie die Türen zu den Behandlungsräumen mit Schildern oder kleben beispielsweise große Zahlen auf die Türen.
- Nutzen Sie bei Beschriftungen Kontraste wie schwarz oder dunkelblau auf weiß.
- Nutzen Sie eine blendfreie Beleuchtung.
- Stellen Sie ein Orientierungs- oder Leitsystem zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bauliche Elemente (z.B. unterschiedliche Bodenstrukturen, gradlinige oder rechtwinklige Wegführungen).
- Wählen Sie Türgriffe in einer Farbe, die sich von der Tür abhebt.
- Bringen Sie Türgriffe so niedrig an, dass Sie auch aus dem Sitzen zu erreichen sind.
- Gestalten Sie Wände und Türen in unterschiedlichen Farben.
- Achten Sie bei Neu- oder Umbaumaßnahmen auf ausreichende Türbreiten.
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- Nutzen Sie gut lesbare Namensschilder mit einer großen Schriftgröße.
- Entfernen Sie Objekte wie Monitore oder Aufsteller aus dem Blickfeld.
- Stellen Sie einen niedrigen Empfangstresen auf.
- Unterstützen Sie Ihre Patientinnen und Patienten mit unterschiedlicher Ausstattung.
- Halten Sie z.B. Standard-Lesehilfen, Lupen oder ein mobiles Hörgerät bereit.
- Schaffen Sie einen (faltbaren) Rollstuhl und Gehhilfen an.
- Bieten Sie an unterschiedlichen Stellen Sitzmöglichkeiten an. Nutzen Sie dafür z.B. platzsparende Klappstühle, die an der Wand montiert werden können.
- Statten Sie Ihre Praxis mit Feuermeldern mit einer visuellen Warnfunktion aus.
- Schaffen Sie eine induktive Höranlage (Induktionsschleife) an.
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- Rufen Sie Ihre Patientinnen und Patienten über eine Gegensprechanlage oder visuell (z.B. über einen Monitor) auf.
- Richten Sie freie Flächen für Rollstuhlnutzer ein. Hängen Sie Plakate oder Bilder nicht höher als 140 cm auf.
- Halten Sie einen oder zwei Sitzplätze für Personen mit einer Beeinträchtigung frei.
- Bieten Sie Abstellmöglichkeiten wie Krücken- oder Stockhalter an. Stellen Sie sowohl Stühle mit als auch ohne Armlehnen zur Verfügung.
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- Montieren Sie Stützgriffe neben dem WC.
- Bringen Sie Toilettenpapier und Handtuchhalter in niedriger Höhe an. Achten Sie auf verstellbare Spiegel und erreichbare Müllbehälter. Bauen Sie einen Notrufschalter ein.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Tür im Notfall von außen öffnen können.
- Räumen Sie eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm frei. Gestalten Sie Toiletten von der Seite anfahrbar. Montieren Sie unterfahrbare Waschbecken.
- Sichern Sie einen stufenlosen Zugang und entfernen gegebenenfalls Schwellen.
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Leichte Sprache
- Bewusst deutlich sprechen
- Kurze, einfache Sätze bilden
- Fachbegriffe, Befunde und Medikationen erläutern
- Handlungen schrittweise erklären
- Gelegenheit geben, um Fragen zu stellen
Verhalten
- Eile vermeiden
- Keinen Zeitdruck aufbauen und geduldig sein
- Nach Hilfebedarf fragen
Transparenz
- Handeln und Wartezeiten erklären
- Gründe für Handeln erklären
- Namentlich vorstellen
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- Wichtige Informationen prominent platzieren
- Erreichbarkeit für Rückfragen zu Barrieren nennen
- Online-Terminvereinbarungen ergänzend anbieten
- Klar und nachvollziehbar strukturieren
- Leicht verständliche Texte, Bilder und Buttons beschreiben („Alternativtext“)
- Gut leserliche Schriftarten und -größen
- Hohe Farbkontraste
Barrierefreie Webangebote
Entsprechende Vorgaben sind in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 – kurz BITV 2.0 – enthalten. Die Rechtsverordnung gilt in erster Linie für Bundesbehörden – sie ist also für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten keine Pflicht. Dennoch kann sie auch bei der Gestaltung der eigenen Website helfen.
Fortbildung: Barrieren in der Praxis erkennen und abbauen
Um den barrierearmen Zugang zur Praxis geht es in einer Fortbildung der KBV für Ärzte und Psychotherapeuten. Die Online-Fortbildung wird im Fortbildungsportal angeboten und ist mit drei CME-Punkten zertifiziert.
Mit uns können Sie punkten
Das Fortbildungsportal der KBV ist ein kostenfreies Serviceangebot für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Um sich im Fortbildungsportal anmelden zu können, muss der Praxiscomputer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die Anmeldedaten werden von der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben.
Zu folgenden Themen gibt es aktuell Fortbildungen:
- Arzneimittel
- Barrierearmut
- Außerklinische Intensivpflege
- MRSA-Versorgung
- Heilmittelverordnung
- Umgang mit Kindesmisshandlung
- Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Virtueller Rundgang
So sieht eine barrierearme (Zahnarzt-) Praxis aus.
Assistenzhunde in Praxen
Anerkannte Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugängliche Einrichtungen begleiten, zum Beispiel in Arztpraxen oder Pflege- und Krankenstationen. Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt und wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
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Assistenzhunde sind speziell ausgebildete und tierärztlich untersuchte Hunde, die Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag begleiten, zum Beispiel als Blindenführhunde oder sogenannte Signal- oder Epilepsiehunde. Sie ermöglichen oder erleichtern beeinträchtigten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
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Zu erkennen sind Assistenzhunde an einem speziellen Abzeichen, das auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband befestigt ist. Auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ gilt als Nachweis.
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Grundsätzlich bestehen keine hygienischen Bedenken für solche Bereiche, wo sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten. Dazu zählen auch Arztpraxen, Therapieräume, offene Pflege- und Krankenstationen, Ambulanzen und Cafeterien. Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene stützen diese Regelungen.
In Einzelfällen können hygienische Gründe oder Infektions- und Gesundheitsgefahren für andere Patienten allerdings die Mitnahme eines Assistenzhundes in die Praxis schwierig machen.
Praxisteams sollten dann versuchen, Patienten, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zum Beispiel in den Randzeiten einzubestellen. Dadurch kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, um das Zutrittsrecht zu verwirklichen.
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Die Assistenzhundeverordnung regelt
- die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund,
- die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und sogenannten „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften“ sowie
- die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern.