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Stand 26.05.2025

Positionen

Digital und nah: Positionen der KBV

Positionen und Anforderungen zur Digitalisierung der ambulanten Versorgung

Digital und nah – von der Terminvereinbarung über die Anmeldung des Patienten oder der Patientin in der Praxis bis zum fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen – immer mehr Prozesse und Abläufe in den Arzt- oder Psychotherapiepraxen laufen digital ab. Auch die Kommunikation mit anderen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen sowie mit Patientinnen und Patienten wird digitaler.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den Anspruch, gemeinsam mit den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzubringen und aktiv mitzugestalten. Dazu haben sie Positionen und Anforderungen, die für ein Voranschreiten der Digitalisierung nötig sind, formuliert. Das Ziel ist ein digitales „Praxenland“, in dem digitale Praxen vernetzt mit anderen digitalen Praxen und Einrichtungen wie Krankenhäusern, Apotheken oder der Pflege zusammen die Patientinnen und Patienten betreuen.

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Themenfelder der Digitalisierung

1. Digitale Verordnungen

Mehr Sicherheit und Effizienz in der Arzneimitteltherapie

In der digitalen Praxis von morgen haben Ärztinnen und Ärzte jederzeit einen umfassenden Überblick über die Arzneimitteltherapie ihrer Patientinnen und Patienten. Verordnungen erfolgen digital, schnell und sicher. Künstliche Intelligenz und Algorithmen unterstützen bei der Erkennung von Risiken und Interaktionen und bei der wirtschaftlichen Verordnung. Die elektronische Medikationsliste in Verbindung mit dem ärztlich geführten Medikationsplan ist zentral verfügbar und verbessert die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.
Dies stärkt die Patientensicherheit bei einer immer komplexer werdenden Arzneimitteltherapie.

Unsere Positionen und Anforderungen

Digital gestützte Verordnungsprozesse unterstützen Praxisabläufe und einfache Wiederholungsverordnungen ebenso wie eine indikationsgerechte und wirtschaftliche Verordnung.

  • Digital gestützte Verordnungsprozesse unterstützen Praxisabläufe und einfache Wiederholungsverordnungen ebenso wie eine indikationsgerechte und wirtschaftliche Verordnung.
  • Die Verordnung per eRezept muss schnellstmöglich alle Arzneimittelverordnungen umfassen.
  • Eine automatisch generierte elektronische Medikationsliste (eML) in der elektronischen Patientenakte (ePA) ist von großem Wert für die Versorgung, wenn sie umfassend alle Verordnungen – einschließlich OTC- und BtM-Arzneimittel – verfügbar macht und gut in die Prozesse der Arzneimitteltherapie integriert ist.
  • Digital gestützte Verordnungsprozesse beachten den Arztvorbehalt, evidenzbasierte Leitlinien und die ärztliche Therapiefreiheit. Sie dürfen sich nicht an wirtschaftlichen Interessen von Herstellern und Krankenkassen orientieren.
  • Ein ärztlich geführter, sektorenübergreifender (Ärzte, Pflegende, Heilberufe, Patienten) elektronischer Medikationsplan unterstützt eine wirksame und sichere Arzneimitteltherapie und ist zentraler Bestandteil eines digital gestützten Medikationsprozesses.
  • KI und Algorithmen können zu einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) beitragen.

2. Videosprechstunde, Telekonsil und Telemonitoring

Ausbau der Telemedizin

Telemedizinische Angebote sind eine wertvolle Ergänzung zur persönlichen Behandlung in der Praxis. Sie ermöglichen eine effiziente Patientenbetreuung nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit. Besonders für chronisch Kranke bieten Telemonitoring und Telekonsile eine Möglichkeit der kontinuierlichen Versorgung. Der persönliche Kontakt bleibt trotz allem der Goldstandard. Digitale Angebote wie Videosprechstunden ergänzen die Versorgung im unmittelbaren persönlichen Patientenkontakt.

Unsere Positionen und Anforderungen

Videosprechstunde

  • Sie stellt für bekannte und unbekannte Patienten mit akuten und chronischen Erkrankungen eine wertvolle Ergänzung zur Behandlung in der Praxis dar. Dabei ist sicherzustellen, dass bei Bedarf eine Weiterbehandlung in Präsenz möglich ist.
  • Sie ermöglicht den Ärzten und Psychotherapeuten, räumlich und zeitlich flexibler zu arbeiten; dies bietet das Potenzial, mehr Arztzeit verfügbar zu machen, und entspricht den Bedürfnissen von jungen Kolleginnen und Kollegen nach einem modernen Arbeitsumfeld.
  • Notwendig sind Vergütungskonzepte, die die medizinischen Aufwände im Vergleich zur Präsenzbehandlung angemessen abbilden.

Telemonitoring

  • Es unterstützt die Praxen bei der Betreuung sowohl chronisch erkrankter als auch akut überwachungsbedürftiger Patientinnen und Patienten, zum Beispiel zur frühzeitigen Erkennung eines sich verschlechternden Gesundheitszustandes, bei akuten Infektionen oder post-interventionell.
  • Patientinnen und Patienten beispielsweise mit schweren Herzerkrankungen können engmaschig betreut werden, ohne ständig in die Praxis kommen zu müssen. Das schont wertvolle personelle Ressourcen.
  • Damit die Vorteile des Telemonitorings mehr Patientinnen und Patienten zugutekommen können, bedarf es einer angemessenen Vergütung.

Telekonsile

  • Sie unterstützen das ärztliche und psychotherapeutische Angebot einer hochwertigen, wohnortnahen ambulanten Patientenversorgung.
  • Der Aufbau von Telekonsil-Plattformen der haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Praxen führt zu leichter Auffindbarkeit von Konsiliarärzten und -psychotherapeuten und fördert so die fachgebietsübergreifende Vernetzung und Leistungserbringung.
  • Eine angemessene Vergütung telemedizinischer Leistungen ist erforderlich, um deren nachhaltige Integration in das Gesundheitssystem sicherzustellen.

3. Die elektronische Patientenakte

Zentrales Element für eine bessere Gesundheitsversorgung

Eine gut umgesetzte elektronische Patientenakte ist in der digitalen Praxis von morgen ein zentrales Element der Versorgung: Ärzte und Psychotherapeuten können auf medizinisch relevante Informationen aus allen Sektoren zugreifen. Volltextsuche, strukturierte Daten und KI-gestützte Analysen helfen, große Informationsmengen gezielt auszuwerten. Die ePA kann so bei medizinischen Entscheidungen unterstützen und die Koordination der Behandlung verbessern.

Unsere Positionen und Anforderungen

  • Die ePA bietet die Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Sie ermöglicht, dass alle wichtigen medizinischen Informationen an einem Ort liegen und die behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten schnell darauf zugreifen können.
  • Eine aufwandsarme Nutzung, eine Integration in die Versorgungsprozesse sowie eine funktionsfähige Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen sind unabdingbare Voraussetzungen, damit die ePA die Patientenversorgung stärken kann. Zudem muss der Schutz der Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten vor Missbrauch jederzeit gewährleistet sein.
  • Die Einführung und Weiterentwicklung der ePA muss mit Hilfe von Anreizen statt Sanktionen erfolgen.
  • Volltextsuche, strukturiert aufbereitete Informationen (MIO) und die Möglichkeit automatisierter Datenanalysen, zum Beispiel durch Methoden der KI, sind unerlässlich, um die zunehmende Menge medizinischer Dokumente und Daten für die Versorgung nutzbar und handhabbar zu machen.
  • Im Umgang mit der ePA müssen sensible Daten, die sich stigmatisierend oder für Kinder und Jugendliche nachteilig auswirken können, besonders geschützt werden: Bei Minderjährigen muss auf ein Opt-in-Modell umgestellt werden.
  • Die ePA muss für Patientinnen und Patienten einfach nutzbar sein. Dies muss insbesondere durch eine zielgruppengerechte, adäquate Information der Krankenkassen unterstützt werden.
  • Zum Schutz aller Versicherten dürfen Abrechnungs- und Diagnosedaten, die die Krankenkassen in die ePA einstellen und die stigmatisierende Auswirkungen haben können, nur von den Versicherten selbst einsehbar sein.
  • Krankenkassen, Industrieunternehmen und Dritte dürfen auf die Daten keinen Zugriff erhalten. Die ePA darf kein Instrument für Krankenkassen werden, um in die Versorgung von Patienten einzugreifen.
  •  Sofern die Krankenkassen von der Möglichkeit datengestützter Auswertungen nach § 25b SGB V Gebrauch machen und Versicherte auf Ergebnisse hinweisen, sind diese Informationen in der ePA auch den Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen.
  • Automatisierte Datenanalysen können sinnvoll sein, wenn sie unter Einbeziehung der Ärzte erfolgen. Sie dürfen nicht durch externe wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden.
  • Die mit Einführung der ePA angestrebte Qualitätssteigerung der Gesundheitsversorgung als gesamtgesellschaftliches Ziel führt zu hohen Aufwänden der Praxen, die angemessen zu vergüten sind.

4. Patientensteuerung durch Digitalisierung

Bedarfsgerechte Versorgung und optimierte Terminvergabe

Eine digital unterstützte Steuerung sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene gelenkt werden – sei es im Not- oder Akutfall oder für eine Routinebehandlung. Tools für eine medizinisch fundierte Ersteinschätzung und Terminplattformen entlasten Praxen, schonen personelle Ressourcen und sorgen dafür, dass ambulante Versorgung auch unter steigendem Druck funktioniert. Patientinnen und Patienten bekommen bedarfsgerecht die passende Hilfe. Steuerung und Terminvergabe bleiben in ärztlicher Verantwortung.

Unsere Positionen und Anforderungen

  • Für die Steuerung und das Terminmanagement in der Notfall-, Akut- und Routineversorgung sind Digitalisierung und digitale Vernetzung aller Akteure und Sektoren unerlässlich.
  • Der Patientenservice 116117 von KBV und KVen kann zukünftig eine zentrale Rolle bei der Steuerung und Terminvermittlung übernehmen. Die Politik muss für eine entsprechende Finanzierung sorgen.
  • Medizinisch abgesicherte, algorithmengestützte Ersteinschätzungssysteme helfen, Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene zu vermitteln, zum Beispiel in eine Arztpraxis, eine Notfallambulanz oder eine telemedizinische Versorgung.
  • Die Behandlung erfolgt nach dem Grundsatz „digital und ambulant vor stationär“, wenn es medizinisch angemessen ist.
  • Die Hoheit über die Terminorganisation haben weiterhin die Praxen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Terminvermittlung erfolgt nach medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit – auf Basis ärztlicher und psychotherapeutischer Kompetenzen. Sie wird nicht von wirtschaftlichen Interessen bestimmt.

5. Praxisverwaltungssysteme und IT-Infrastruktur

Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung

Moderne, gut funktionierende Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Praxis-IT bilden die Basis einer digitalen und digital vernetzten Praxis. Zuverlässige IT spart Zeit, kann Bürokratie reduzieren und die Arbeit in eigener Praxis wieder attraktiver machen. KVen und KBV bieten praxisnahe Unterstützung und ermöglichen gemeinsam mit Anbietern „schlüsselfertige“ Lösungen. Damit die Digitalisierung überall ankommt, braucht es gesetzliche Grundlagen und gezielte staatliche Investitionen – vor allem für den Wechsel veralteter Systeme.

Unsere Positionen und Anforderungen

  • Leistungsfähige und anwenderfreundliche Praxisverwaltungssysteme und eine zuverlässige IT-Infrastruktur sind entscheidend für eine erfolgreiche Digitalisierung der ambulanten Versorgung. Lösungen für eine „schlüsselfertige“ Praxis-IT beispielsweise können die Tätigkeit in eigener Praxis erleichtern und wieder attraktiver machen.
  • KVen und KBV bieten Praxen Orientierung und Beratung zu Lösungen, die digitale Praxisabläufe und digitale Vernetzung unterstützen. Notwendig sind gesetzliche Grundlagen, um durch verpflichtende Rahmenvereinbarungen mit PVS-Herstellern und Zertifizierungen die Funktionsfähigkeit der IT-Systeme und einen verlässlichen, zeitnahen Support für die Praxen sicherstellen zu können.
  • Ein weiterer Digitalisierungsschub in den Praxen erfordert erhebliche Investitionen, die aus laufenden Erlösen nicht getätigt werden können. Deshalb sind analog zu den Regelungen für Krankenhäuser gezielte staatliche Förderprogramme notwendig. Ein Praxiszukunftsgesetz, welches insbesondere den PVS-Wechsel fördert, den Aufwand für leistungsfähigere PVS sowie für zusätzliche Datensicherheitsanforderungen und Cybersicherheit berücksichtigt, ist überfällig.

6. Digitale Kommunikation

Schneller, effizienter und sicherer Informationsaustausch

In der Praxis von morgen ist sichere digitale Kommunikation selbstverständlich: Ärzte und Psychotherapeuten tauschen sich direkt, strukturiert und ohne Medienbrüche mit Kolleginnen und Kollegen in Praxen und Kliniken, mit anderen Gesundheitsberufen und mit Patientinnen und Patienten aus. Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und der TI-Messenger TIM sind in die Praxis-IT integriert, funktionieren verlässlich und sparen Zeit im Alltag. So wird der digitale Nachrichtenaustausch eine Schlüsselanwendung für echte sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

Unsere Positionen und Anforderungen

  • Die digitale, direkte, sichere und sektorenübergreifende Kommunikation mit Hilfe von KIM und TIM ist für Praxen von hohem Nutzen. Darüber können Arztbriefe, Befundberichte und Nachrichten schnell und sicher ausgetauscht werden – ob mit anderen Praxen, Krankenhäusern, weiteren Sektoren oder auch Patienten.
  • Digitale Kommunikationsprozesse wie KIM und TIM benötigen eine verlässliche und eine stark verbesserte TI-Infrastruktur mit funktionsfähigen und anwenderfreundlichen Verzeichnisdiensten, in denen Nutzer schnell benötigte Kontaktdaten finden. Standardisierte und interoperable Formate, die schnelle Zuordnung und Bearbeitung von Nachrichten in den PVS sind unerlässlich.
  • Messaging-Lösungen müssen Praxen eine schnelle, gegebenenfalls strukturierte Kommunikation der Praxisteams untereinander, mit anderen Praxen, insbesondere dem stationären Sektor und weiteren Gesundheitsberufen sowie bei Bedarf mit Patienten ermöglichen. Sie müssen aufwandsarm in die PVS integriert werden. Nachrichten müssen dort verarbeitet werden können. Messaging-Lösungen können zukünftig auch eine asynchrone telemedizinische Versorgung per Chat und Video unterstützen.

7. Künstliche Intelligenz

Chancen und Verantwortung

Anwendungen der Künstlichen Intelligenz und Algorithmen bieten große Chancen, die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. In der digitalen Praxis von morgen unterstützen sie etwa bei der Dokumentation, bei der Einschätzung von Befunden oder bei der Auswahl möglicher Behandlungsoptionen. Sie entlasten im Alltag, erhöhen die Effizienz und können zur Qualitätssicherung beitragen. Grundlage für ihren Einsatz sind transparente Algorithmen, ethische Standards und eine rechtlich klare Verantwortung: Entscheidungen treffen weiterhin die Ärzte und Psychotherapeuten im Dialog mit ihren Patienten – nicht die Technik.

Unsere Positionen und Anforderungen

  • KI-Anwendungen, Algorithmen und Systeme zur Entscheidungsunterstützung können:
    • administrative Prozesse vereinfachen
    • das medizinische Personal insbesondere von Routineaufgaben entlasten
    • die medizinische Dokumentation beschleunigen
    • Effizienz und Qualität von Diagnostik und Therapie unterstützen
  • Die Nutzung von KI-Technologien setzt insbesondere bei medizinischen Anwendungen eine gesicherte Evidenz voraus. Klare ethische Maßstäbe und rechtlich sichere Rahmenbedingungen sind unerlässlich.
  • KI darf entsprechend dem AI Act keine Entscheidungen fällen und sie muss transparent sein. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Ärzten und Psychotherapeuten.
  • KVen und KBV unterstützen die Schaffung sicherer und verlässlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI-Anwendungen in der vertragsärztlichen Versorgung und geben den Praxen Orientierungshilfen für deren Einsatz.

Unsere Kernforderungen

Die Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft entwickelt Strukturen, mit denen Expertise und Bedarfe der Praxen für die weitere Digitalisierung gebündelt werden. Sie wird sich aktiv in die weitere Gestaltung der Digitalisierung einbringen. Dazu benötigt sie die Unterstützung der Politik. Das sind die fünf Kernforderungen:

  • Ärztliche und psychotherapeutische Expertise: Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingt, muss unsere Expertise bei der Entwicklung, Testung und Implementierung digitaler Lösungen frühzeitig und konsequent einbezogen werden. Nur so können neue Anwendungen praxisnah entwickelt und effizient in den Versorgungsalltag integriert werden.
  • Stabile Telematikinfrastruktur und Nutzerzentrierung: Wir benötigen für unsere Praxen eine stabile Telematikinfrastruktur und benutzerfreundliche Anwendungen. Denn leistungsfähige und anwenderfreundliche Praxisverwaltungssysteme sowie eine zuverlässige IT-Infrastruktur sind Grundvoraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Digitalisierung der ambulanten Versorgung.
  • Förderprogramm: Wir brauchen ein Praxiszukunftsgesetz – vergleichbar mit dem steuerfinanzierten Krankenhauszukunftsgesetz. Es schafft die Voraussetzungen, dass unsere Praxen in moderne Informationstechnologien investieren und bei Bedarf zu einem innovativen Praxisverwaltungssystem wechseln können.
  • Anreize statt Sanktionen: Der weitere Digitalisierungsprozess muss durch gezielte Anreize statt Sanktionen vorangetrieben werden. Sanktionen beim Honorar und Kürzungen bei der Pauschale für Kosten der Telematikinfrastruktur sind abzuschaffen.
  • Digitalisierung in allen Gesundheitsbereichen: Damit sich die Praxen nicht nur untereinander digital austauschen und vernetzen können, muss die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesundheit und Pflege schnellstens vorangetrieben werden. Hybride-Lösungen stören digitale Prozesse und schaden der Akzeptanz.

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