Vorgaben der KBV gemäß § 87b Abs. 4 SGB V (KBV-Vorgaben)
Hier finden Sie die durch den Vorstand der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung beschlossenen Vorgaben der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung gemäß § 87b Abs. 4
- Teil A
Vorgaben zu den Honorarverteilungsmaßstäben der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 87b Abs. 2 Satz 1 SGB V - Teil B
Vorgabe zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung - Teil C
Vorgaben zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen - Teil D
Vorgaben zur Berücksichtigung kooperativer Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen - Teil E
Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen - Teil F
Vorgaben zu den Grundsätzen der Bereinigung des zu erwartenden Honorars gemäߧ 87b Abs. 4 Satz 2 SGB V - Teil G
Vorgaben zur Vergütung technischer Leistungen der Humangenetik (genetisches Labor) - Teil H
Vorgabe zur Ermittlung des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrags für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
Bezogen auf Teil B der KBV-Vorgaben ist das Einvernehmen, hinsichtlich der anderen Teile lediglich das Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband herzustellen.
Nachfolgend sind für die angegebenen Zeiträume die jeweils gültigen KBV-Vorgaben bereitgestellt. Dazu sind zwei Dateien je Zeitraum verfügbar. Zum einen die jeweiligen Änderungsbeschlüsse, die alle für den angegebenen Zeitraum relevanten Änderungen enthalten, zum anderen eine Lesefassung, die den jeweils gültigen Stand der KBV-Vorgaben wiedergibt. Die Auflistung erfolgt chronologisch von den zuletzt aktualisierten Dokumenten hin zu den älteren Versionen. Dabei sind alle KBV-Vorgaben hier veröffentlicht.