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Stand 22.09.2017

Positionen

Positionen der KBV zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung

Veröffentlicht auf der Vertreterversammlung am 22. September 2017

In der medizinischen Versorgung hat die Digitalisierung früh Einzug gehalten; digitale Anwendungen und Medizinprodukte gehören seit Jahrzehnten in den ambulanten Praxen zum Standard. Die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre ist die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen: Ärzte und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen, nichtärztliche Gesundheitsberufe und nicht zuletzt die Patienten. Dabei sind Datensicherheit, Praktikabilität und Aufwand in Balance zu bringen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) steht für sichere digitale Verwaltungs- und Versorgungsprozesse für Ärzte und Patienten.

1. Übergreifende E-Health-Strategie für die Versorgung

Es bedarf einer anwendungsorientierten E-Health-Strategie mit konkreten Zielen, um das volle Potenzial der Digitalisierung für die vertragsärztliche Versorgung auszuschöpfen. Dabei stehen aus Sicht der KBV neben Ärzten und Psychotherapeuten auch Krankenkassen, nichtärztliche Gesundheitsberufe und Patienten sowie die Industrie im Fokus. Es ist Aufgabe der Politik, eine solche Strategie gemeinsam mit allen Akteuren, insbesondere der Selbstverwaltung, zu entwickeln.

2. Sicherstellung mit innovativen digitalen Mitteln

Medizinisch-technischer Fortschritt und demografischer Wandel führen zu einer zunehmenden Nachfrage nach vertragsärztlichen Leistungen. Sinnvoll eingesetzte E-Health-Lösungen helfen, diese Nachfrage zu decken. Sie automatisieren administrative Prozesse, unterstützen die Übernahme delegationsfähiger Aufgaben durch geeignetes Fachpersonal und räumen dem Patienten durch elektronische Assistenzsysteme mehr Souveränität ein. Durch Einsatz technischer Mittel können räumliche Distanzen überwunden und somit die flächendeckende ärztliche Versorgung verbessert werden. Damit die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) solche digitalen Dienste und Anwendungen etablieren und den Sicherstellungsauftrag zukunftssicher erfüllen können, ist ein größerer gesetzlicher Spielraum erforderlich.

3. Telematikinfrastruktur weiterentwickeln

Die Telematikinfrastruktur soll die sektorenübergreifende sichere digitale Vernetzung und Kommunikation aller Akteure im Gesundheitswesen ermöglichen. Um als Datendrehscheibe des deutschen Gesundheitswesens zu funktionieren, müssen neben Ärzten und Psychotherapeuten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen insbesondere die Patienten Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten.

Nur so können Anwendungen wie der elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenakte für alle Nutzer – und damit der Versorgung – durchgehend zur Verfügung stehen. Um die Telematikinfrastruktur voranzubringen, ist es Aufgabe der Industrie, qualitativ hochwertige technische Komponenten zeitgerecht, interoperabel und zu angemessenen Preisen am Markt verfügbar zu machen. Andernfalls muss es der KBV möglich sein, eigene Produkte am Markt anzubieten oder deren Entwicklung zu beauftragen. Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung.

4. Vernetzung und Interoperabilität der Systeme

In einer vernetzten und digitalisierten Welt ist Interoperabilität zwischen den beteiligten Akteuren unabdingbar, um einen nahtlosen Informationsfluss sicherzustellen, einen innovativen Markt für Gesundheits-IT zu fördern und Bürokratie abzubauen. Mit der Gesetzgebung zu offenen und einheitlichen Schnittstellen in den IT-Systemen von Praxen hat die Politik den richtigen Weg eingeschlagen, der weiter verfolgt werden muss. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Selbstverwaltung Standards sowohl für die vertragsärztliche als auch für die sektorenübergreifende Versorgung verpflichtend vorgeben kann.

5. Big Data für eine verbesserte Versorgung

Gesundheitsforschung kann zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. In welchem Umfang Daten für eine verbesserte Versorgung genutzt werden, muss in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog diskutiert und beraten werden. Die Grundvoraussetzung für die KBV ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Psychotherapeut und Patient auch in einer digitalen Welt erhalten bleibt: Eine Datenweitergabe darf nur freiwillig und nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen.

6. Rolle des Arztes in der Digitalisierung

Computergestützte Assistenzsysteme werden zukünftig die Möglichkeiten der Ärzte und Psychotherapeuten erweitern und die Versorgung der Patienten verbessern. Die digitale Unterstützung bei der Arzneimitteltherapiesicherheit ist dabei nur ein erstes konkretes Beispiel für sinnvolle Assistenzsysteme. Ein weiterer Aspekt der Digitalisierung ist, dass Patienten informierter in den Arzt-Patienten-Dialog eintreten.

Ärzte und Psychotherapeuten erleben in der Praxis, dass sich der Bedarf an Gesprächen und Beratungen ändert und zugenommen hat. Die Expertise eines Arztes oder Psychotherapeuten wird nicht durch Informationen aus dem Internet oder durch künstliche Intelligenz zu ersetzen sein.

Ärztliches und psychotherapeutisches Handeln muss menschlich bleiben. Die KBV setzt sich dafür ein, durch E-Health-Lösungen den Ärzten und Psychotherapeuten eine Fokussierung auf ihre Kernexpertise zu ermöglichen. Durch die frei werdenden Ressourcen bleibt dem Arzt mehr Zeit für den einzelnen Patienten.

7. Orientierung im Markt digitaler Gesundheits-Apps

Praxen und Patienten brauchen Orientierung im stetig wachsenden Markt digitaler Anwendungen, zum Beispiel bei Gesundheits-Apps. Es muss eine Auswahl an sinnvollen IT-Anwendungen getroffen werden, die in die vertragsärztliche Versorgung integriert werden sollen. Zulassungskriterien sind Nutzen, Datenschutz und -sicherheit sowie Benutzerfreundlichkeit.

Die Aufgabe übernimmt eine unabhängige Institution unter verbindlicher Mitwirkung der Selbstverwaltung, um zeitnahe Zulassungen in einem dynamischen Markt zu gewährleisten. Die Zulassung stellt die Grundlage für eine Anwendung durch den Arzt oder Psychotherapeut und die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse dar. Hierfür ist eine gesetzliche Regelung notwendig.

8. Telemedizinische Leistungen weiterentwickeln

Die KBV begrüßt die Implementierung einer elektronischen Patientenakte. Diese kann die Effizienz und Qualität der Versorgung durch verbesserte Kommunikation steigern. Eindeutige Regeln für den Umgang mit der Patientenakte müssen unter führender Beteiligung der Ärzteschaft vereinbart werden. Dazu sind einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich, die die Politik vorgeben sollte.

Das Potenzial audiovisueller Kommunikationsmöglichkeiten muss stärker für die vertragsärztliche Versorgung genutzt werden können. Eine assistierte Videosprechstunde, die nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) einbindet, kann einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung auf dem Land leisten. Auch zur Entlastung der Notfall- und Bereitschaftsdienste bietet sich die Videosprechstunde als erste Anlaufstelle für Patienten an. Hierzu bedarf es einer Anpassung des Fernbehandlungsverbots.

9. Voraussetzungen für Digitalisierung in der vertragsärztlichen Versorgung

Mit der Digitalisierung nimmt die Breite an Informationen zu, die Menge der zugänglichen Befunde steigt. Dadurch erhöht sich der zeitliche und fachliche Aufwand für Ärzte und Psychotherapeuten. Auch die Aufklärung und Beratung der Patienten nimmt mehr Zeit in Anspruch. Dieser Aufwand muss kompensiert werden.

Digitale Innovationen und die Digitalisierung von bestehenden Prozessen in der Gesundheitsversorgung müssen grundsätzlich sicher (Datenschutz und Datensicherheit) und nutzbringend (Verringerung der Bürokratie in der Praxis und/oder Verbesserung der Versorgung) sein.

10. Zusammenwirken der Akteure der Digitalisierung

Sinnvolle digitale Anwendungen für die vertragsärztliche Versorgung können nur Nutzer, Wissenschaft und Industrie gemeinsam entwickeln. Die ärztliche Kompetenz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Technische Entwicklungen für das Gesundheitswesen müssen sich an den Bedürfnissen und Kompetenzen von Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten orientieren und einen Beitrag zur Versorgung leisten.

Bei einem zunehmenden Einsatz von Technik in der Medizin und im Gesundheitssektor steigt die Bedeutung der Rolle des Arztes – insbesondere bei der Entwicklung dieser Anwendungen in Kooperation mit der Industrie. Um gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Digitalisierung erfüllen zu können, muss die Industrie die erforderlichen Produkte schnell und kostengünstig zur Verfügung stellen. Die gemeinsame Selbstverwaltung legt die Vergütung fest.

11. Digitale Kompetenzen fördern

Der Umgang mit digitalen Diensten und Anwendungen erfordert besondere Kompetenz von allen Akteuren: Dazu ist ein grundlegendes Verständnis und ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Prozessen und sensiblen Gesundheitsdaten notwendig. Das Internet bietet eine Flut von Informationen, zum Teil auf fachlich hohem Niveau.

Hier muss es dem Patienten möglich sein, seriöse von unseriösen Quellen zu unterscheiden. Es ist erforderlich, die Kompetenzen von Ärzten, Psychotherapeuten und Praxispersonal sowie Patienten im Umgang mit digitalen Angeboten zu stärken. Nur so wird es möglich sein, die Digitalisierung in der vertragsärztlichen Versorgung sicher und effektiv voranzutreiben und zum Nutzen der Patienten einzusetzen.

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