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Praxisverwaltungssysteme (PVS)

PVS-Zertifizierung - Die Aufgabe der KBV

Ein durch die KBV zertifiziertes Praxissystem verfügt über alle notwendigen Anforderungen und kann somit für die Abrechnung, die Blankoformular-Bedruckung oder auch die Übermittlung von Dokumentationsdaten eingesetzt werden. Sie können sicher sein, dass Sie mit einem KBV zertifizierten System korrekte Daten an Ihre KV übermitteln und zum Beispiel die Bedruckung der Personalienfelder auf Formularen richtig erfolgt.

IT in der Arztpraxis – was hat die KBV damit zu tun?

Die KBV sorgt dafür, dass Ihr Praxissystem über alle Funktionen verfügt, die Sie für einen reibungslosen Praxisbetrieb benötigen. Sie legt dazu bundeseinheitliche Standards fest und definiert Vorgaben für Softwarefunktionalitäten, die von den Herstellern beachtet werden müssen. Dadurch können Sie sicher sein, dass zum Beispiel Ihre Kassenärztliche Vereinigung Ihre elektronisch erstellte Abrechnung einlesen und problemlos weiterverarbeiten kann oder Ihre Software die Personalienfelder sämtlicher Formulare korrekt ausfüllt.

Welche Standards legt die KBV fest?

In erster Linie erfolgt eine Standardisierung in Bezug auf den elektronischen Datenaustausch zwischen Praxis, MVZ oder Notfallambulanz und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) oder anderen Datenempfängern. Dazu definiert die KBV Schnittstellen. Auf dieser Basis erzeugt ein Praxissystem Dateien, die dann an die KV oder andere Datenempfänger übermittelt werden können.

Wie wird die Einhaltung der Standards überprüft?

Die Hersteller von Praxissystemen müssen die Einhaltung der Standards und Vorgaben gegenüber der KBV nachweisen. Dabei geht es nicht darum, wie sie die Anforderungen umsetzen. Es geht „nur“ darum, dass sie sie umsetzen. Nur dann erhalten sie für ihr Produkt ein Zertifikat der KBV. Und nur dann dürfen Sie als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut diese Software einsetzen.

Welche Softwarefunktionen zertifiziert die KBV?

Die Softwarezertifizierung durch die KBV umfasst nicht alle Leistungen von Praxissystemen. Überprüft werden Funktionen, die auf Basis einer gesetzlichen oder anderweitigen rechtlichen Grundlage geregelt sind. Dies betrifft in erster Linie wichtige Funktionen der Abrechnung. So müssen die Daten von der elektronischen Gesundheitskarte korrekt eingelesen werden.

Auch die Bedruckung von Formularen muss nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgen. Ein weiteres Feld ist beispielsweise die elektronische Dokumentation zum Beispiel bei Disease-Management-Programmen (DMPs). Hier ist genau vorgeschrieben, welche Inhalte wie zu dokumentieren sind.

Weitere Fragen oder Hinweise?

Sie können sich mit Fragen oder auch Hinweisen auf mögliche Fehlfunktionen in Ihrem Praxissystem jederzeit gerne an die KBV wenden. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an ita@kbv.de. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben. So können wir uns bei eventuellen Rückfragen schnell bei Ihnen melden. Telefonisch erreichen Sie unseren Service Desk unter 030 / 4005 2077 von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr. Natürlich können Sie sich auch an Ihre Kassenärztliche Vereinigung wenden, die Ihnen weiterhilft.