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Verträge der AG Vertragskoordinierung

Vertrag über eine zusätzliche Jugenduntersuchung mit der Techniker Krankenkasse

Zusammen mit der TK und der BVKJ Service GmbH (der Servicegesellschaft des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte) hat die AG Vertragskoordinierung einen Vertrag zur Durchführung einer zusätzlichen Jugenduntersuchung (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c des fünften Sozialgesetzbuches entwickelt und abgeschlossen. Für Vertragsärzte und Versicherte ist die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig.

Versorgungsziel und -auftrag

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für die Jugenduntersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren. Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von Wachstumsstörungen und chronischen Krankheiten.

Ergänzend dazu haben sich die Techniker Krankenkasse, die BVKJ Service GmbH und die AG Vertragskoordinierung auf das Angebot einer weiteren Jugenduntersuchung für bei der TK versicherte Jugendliche verständigt. Inhalt sind folgende Untersuchungsschwerpunkte:

J2 (16 bis 17 Jahre):

  • Medizinische Risiken: Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes
  • Körperhaltung und Fitness
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Entwicklung der Sexualität
  • Medienverhalten
  • Umgang mit Drogen

Im Einzelnen übernehmen die teilnehmenden Vertragsärzte im Rahmen dieses Versorgungsauftrages die Beratung, Durchführung und Dokumentation dieser strukturierten Vorsorgeuntersuchungen.

Strukturanforderungen

Der Versorgungsauftrag fördert das in vielen Regionen schon geleistete besondere Engagement für die Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen durch die Vertragsärzte und schafft somit ein möglichst flächendeckendes Angebot für die Versicherten der TK.

Kinder- und Jugendärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beantragen ihre Teilnahme am Vertrag schriftlich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und weisen dabei das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen nach.

Darüber hinaus können auch in der Kinder- und Jugendmedizin besonders engagierte Haus- und Fachärzte diese Jugenduntersuchung durchführen. Sie können bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Teilnahme an diesem Vertrag beantragen. Als in der Kinder- und Jugendmedizin engagiert werden folgende Vertragsärzte angesehen:

  • Hausärzte, die jährlich mindestens 6 Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin nachweisen können.
  • Fachärzte mit der abgeschlossenen Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin

Vergütung

Die teilnehmenden Vertragsärzte erhalten für die Durchführung der zusätzlichen Jugenduntersuchung J2 zusätzlich zur vorhersehbaren morbiditätsbedingten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 53 Euro.