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QEP-Zertifizierung

Neues QEP-Zertifizierungsangebot für Praxen/MVZ

Das QEP-Zertifizierungsverfahren wurde von der Deutschen Akkreditierungs-stelle (DAkkS) als akkreditierungsfähig nach DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt.

Ab sofort können Zertifizierungsstellen (Konformitätsbewertungsstellen) bei der DAkkS einen Antrag auf Akkreditierung bzw. Erweiterung ihrer Akkreditierung zur Durchführung von QEP-Zertifizierungsverfahren stellen.

Sobald dazu aktuelle Informationen vorliegen, veröffentlichen wir hier die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen. 

Der Leitfaden zum Verfahren („Spielregeln“) inklusive aller Anlagen steht hier zum Download zur Verfügung:
QEP-Leitfaden_Zertifizierungsverfahren_2.1 (PDF, 1,1 MB).

Hintergrund:
Aus berufsrechtlichen Vorschriften, dem SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und den Bundesmantelverträgen mit Qualitätssicherungsvereinbarungen ergibt sich für Vertragsärzte und - psychotherapeuten keine Verpflichtung zu einer Zertifizierung ihres internen Qualitätsmanagements.

Das bisherige QEP-Zertifizierungsverfahren, das auf einer Akkreditierung der Zertifizierungsstellen durch die KBV beruhte, konnte aus rechtlich zwingenden Gründen nicht fortgeführt werden.

Stand: Dezember 2022