Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen für Vertragsärzte
Der Anhang 2 des EBM enthält alle Operationen, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ambulant und belegärztlich durchführen und berechnen dürfen. Diese sind nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) kodiert. Der OPS wird jährlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisiert. Danach passt der Bewertungsausschuss den Anhang 2 an die neue OPS-Version an und nimmt gegebenenfalls weitere Änderungen vor.
Berechnungsgrundlage für alle im Anhang 2 aufgeführten Operationen sind die Kapitel 31.2 und 36.2 des EBM. Des Weiteren enthält der Anhang 2 Gebührenordnungspositionen für die im Zusammenhang mit den Operationen berechnungsfähigen Überwachungskomplexe, postoperativen Behandlungskomplexe sowie die zugeordneten Narkoseleistungen. Zum 1. Januar 2023 wurde er um Zuschläge für besonders förderungswürdige ambulante Operationen erweitert (mehr Informationen zur Förderung des ambulanten Operierens).