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Stand 20.11.2024

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten. Darin sind alle Leistungen jeweils mit einer Gebührenordnungsposition aufgeführt, die für gesetzlich Krankenversicherte abgerechnet werden können.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren den EBM im Bewertungsausschuss auf Bundesebene. Sie legen nicht nur den Inhalt der Leistungen fest, sondern auch die Höhe der Punktzahl und damit die Bewertung. Denn die Zahl der Punkte drückt aus, wie viel die Leistung A im Vergleich zur Leistung B wert ist.

Neu im EBM

Neue Beschlüsse im aktuellen EBM

Der EBM in der Fassung mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 berücksichtigt die aktuellen Beschlüsse bis einschließlich:

  • 752. Sitzung des Bewertungsausschusses
  • 82. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses
  • 106. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses
  • 7. Sitzung des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses.

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. Oktober 2024:

Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) in seiner 709. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Abbildung der Transportkosten gemäß Teil D 481. BA, Teil E:
    • Der Bewertungsausschuss beschließt, den ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristeten Beschlussteil D des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 481. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des EBM zur Neuregelung der nicht-elektronischen Kommunikation, zuletzt verlängert bis zum 30. September 2024 mit Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 675. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), erneut bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Beschluss des BA in seiner 727. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Rheumatologische Funktionsdiagnostik und WiBo Genotypisierung, Teile A und B:
  • Teil A:
    • GOP 04551: Änderung der Leistungslegende, der Kurzlegende im Anhang 3 sowie des obligaten Leistungsinhaltes
    • GOP 13700: Änderung der Leistungslegende
    • GOP 13701 und 18320: Änderung des obligaten Leistungsinhaltes
    • GOP 18700: Änderung und Überführung der Inhalte des obligaten Leistungsinhaltes in die Leistungslegende sowie Anpassung der Kurzlegende im Anhang 3
  • Teil B:
    • Abschnitt 32.1: Aufnahme der GOP 32865, 32866, 32867 und 32869 in die Bestimmung Nummer 6

Beschluss des BA in seiner 739. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Detailänderungen Labor:
    • Allgemeine Bestimmung 2.1.2: Aufnahme eines zweiten und dritten Satzes
    • Präambel 12.1 Nr. 1: Änderung des zweiten Spiegelstriches
    • GOP 01811: Änderung der Leistungslegende, der Kurzlegende sowie des Quittungstextes
    • Katalog 32230 bis 32236, 32240 und 32242 bis 32246 und 32248: Änderung der Bezeichnung sowie Beschreibung
    • Katalog 32265, 32267 bis 32274, 32277 bis 32281 und 32283: Änderung der Bezeichnung sowie Beschreibung

Beschluss des BA in seiner 741. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • EBM-Detailänderungen, Teile A und C:
  • Teil A:
    • GOP 01540 bis 01542 (Katalog): Änderung des obligaten Leistungsinhaltes
    • GOP 02102: Änderung der Leistungslegende, der Kurzlegende und des obligaten Leistungsinhaltes
  • Teil C:
    • GOP 21216, 21217 und 22213: Änderung der Kurzlegende
    • Präambel 31.2.1 Nr. 8: Aufnahme der GOP 01965, 08641, 08642, 08643 und 08645
    • Präambel 36.2.1 Nr. 4: Aufnahme der GOP 01965, 08641, 08642, 08643 und 08645
    • GOP 01702, 01704, 01707 und 01709: Änderung des Wortes "Personenberechtigten" in das Wort "Personensorgeberechtigten" im obligaten Leistungsinhalt, erster Spiegelstrich
    • GOP 01703, 01705 und 01706: Änderung des Wortes "Personenberechtigten" in das Wort "Personensorgeberechtigten" im fakultativen Leistungsinhalt, erster Spiegelstrich

Beschluss des BA in seiner 752. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung (befristet bis 15. September 2026)

  • Änderung RSV-Prophylaxe (Anpassungsbeschluss zur 82. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 16. September 2024):
    • GOP 01941 und 01943: Änderung der zweiten Anmerkung

Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses (ergBA) in seiner 106. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Erprobungs-Richtlinie „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“:
    • Abschnitt 61.11: Aufnahme
    • Präambel 61.11.1: Aufnahme
    • Abschnitt 61.11.2: Aufnahme
    • GOP 61130 bis 61135: Aufnahme in den neuen Abschnitt 61.11.2

 

Online-Versionen des EBM

Online-EBM

Neuer Online-EBM

Seit August 2024 stellt die KBV als Service-Angebot einen neuen Online-EBM mit komfortablen Suchfunktionen, einem Quartalsvergleich und zahlreichen weiteren Extras im Internet bereit. Über einen Fachgruppenfilter lassen sich beispielsweise nur die Leistungen anzeigen, die für eine bestimmte Fachgruppe relevant sind.

Der Online-EBM enthält zudem den Anhang 2: Hier lassen sich über den Filter „ambulant“ oder „stationär“ nur ambulante beziehungsweise nur belegärztliche Operationen anzeigen. Ein Kostenstellenfilter mit den unterschiedlichen Eingriffen ist ebenfalls integriert.

Es besteht zudem die Möglichkeit, Favoriten anzulegen, Ergebnisse zu drucken oder Leistungen und OPS-Kodes in Tabellenform zu exportieren. Der neue Online-EBM löst die bisherigen Versionen im Internet und im Sicheren Netz (SNK) ab.

In der App "KBV2GO!"

Mit der kostenlosen KBV2GO!-App haben Sie Zugriff auf den EBM und weitere Anwendungen und Services der KBV.

Offline-Versionen des EBM

Gesamt-EBM als PDF-Dokument

Hier können Sie sich den aktuellen EBM als PDF-Dokument herunterladen. 

Arztgruppen-EBM als PDF-Dokument

Hier finden Sie einen Auszug des aktuellen EBM speziell für Ihre Fachgruppe und können ihn als PDF-Dokument herunterladen.

EBM-Archiv

Hier finden Sie ein Archiv des Gesamt-EBM als PDF-Version.

EBMBrowserHTML.zip (Stand: , 5.9 MB )

Für die Nutzung auf einem Computer ohne Internetanbindung stellt Ihnen die KBV dieses Download-Paket zur Verfügung.

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Gedruckte Exemplare des EBM sind kostenpflichtig beim Deutschen Ärzteverlag erhältlich.