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Stand 09.01.2019

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Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom

Qualitätssicherung in der Urologie: Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom

Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-V) zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) in Kraft.

Sie enthält alle in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) zugelassenen Laserverfahren für die Behandlung der benignen Prostatahyperplasie.

Belegärztlich tätige Fachärzte für Urologie können somit die Holmium-Laserresektion und -enukleation, die Thulium-Laserresektion und -enukleation sowie die Photoselektive Vaporisation als vertragsärztliche Leistungen alternativ zur transurethralen Resektion der Prostata einsetzen.

Sie benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

Die QS-V regelt die apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der für die Laserbehandlung bei bPS im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung genehmigungsfähigen Laserverfahren.

Rechtsgrundlagen

Laserbehandlung bei bPS

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
Vertragsdatum: 12.11.2018
Inkrafttreten: 01.01.2019
Laserbehandlung bei bPS (PDF, 111 KB)

Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen_QS Laserbehandlung bei bPS

Vertragsdatum: 08.11.2018
Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen_QS Laserbehandlung bei bPS (PDF, 48 KB)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA

Die Laserbehandlungen bei bPS sind als Nummern 17, 18, 21, 24 und 25 in der Richtlinie Methoden in der vertragsärztlichen Versorgung aufgeführt.

EBM: Details zu Laserverfahren bei bPS

Gebührenordnungspositionen

Die Vergütung der Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit extrabudgetär zu festen Preisen.

GOP

Inhalt Bewertung*
36289 Laserendoskopischer urologischer Eingriff bis 45 Minuten Dauer 2108 Punkte
36290 Zuschlag zur GOP 36289 je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit 364 Punkte
36505 Postoperative Überwachung 120 Punkte
36823 Anästhesie und/oder Narkose 949 Punkte
36829 Zuschlag bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose bei Verlängerung des Eingriffs mittels Holmium-Laser 191 Punkte
*Ab 1. Januar 2016 beträgt der Orientierungswert 10,4361 Cent.

 

Abrechnungsvoraussetzungen

Vertragsärzte benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um die EBM-Leistungen der Lasertherapie bei benignem Prostatasyndrom durchführen und abrechnen zu können. Die fachliche Qualifikation hierzu gilt als erbracht, wenn sie die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Urologie“ besitzen und der Nachweis einer festgelegten Mindestanzahl von unter Anleitung erbrachten Laserbehandlungen erfolgt ist. Die Formulare für die Anträge und die genauen Anforderungen an die Form der Nachweise finden Sie im Webportal Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Näheres zu den apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen enthält die Qualitätssicherungsvereinbarung Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom.

Übergangsregelung

Eine Übergangsregelung ermöglicht für einen begrenzten Zeitraum eine erleichterte Genehmigung für Ärzte, die bereits vor Inkrafttreten der QS-Vereinbarung mit dem jeweiligen Laserverfahren gearbeitet haben.