Qualitätssicherung der Vakuumbiopsie der Brust
Die Vakuumbiopsie der Brust ist ein Verfahren, das zur Abklärung von nur mammographisch sichtbaren kleinen Herden und insbesondere winzigen Kalkablagerungen (Mikrokalk) als vertragsärztliche Leistung zur Verfügung steht.
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Vakuumbiopsie in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig. Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert.
Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen, die Indikationsstellung, Durchführung und Dokumentation der Vakuumbiopsie sowohl im Rahmen des Mammographie-Screenings als auch bei kurativ durchgeführten Vakuumbiopsien.
Was wird bei einer Vakuumbiopsie gemacht?
Bei der Vakuumbiopsie wird eine Hohlnadel unter Röntgenkontrolle in die Brust eingeführt. Durch Unterdruck wird Gewebe in eine seitliche Öffnung in die Nadel eingesaugt, abgetrennt und entnommen. Drehen der Nadel ermöglicht die Entnahme mehrerer Gewebszylinder aus einem verdächtigen Bezirk ohne neuen Einstich.
Das komplexe Zusammenspiel von Bildgebung, Nadelführung und Gewebeentnahme erlaubt insbesondere bei Mikrokalk eine verlässliche Diagnose.
Neben den Gewebeentnahmen (Stanzbiopsien) unter Ultraschall- oder Röntgenkontrolle ist die Vakuumbiopsie ein weiteres Verfahren, um die Dignität eines suspekten Befunds zu klären. Ihren Stellenwert hat sie auch in der Operationsplanung und der Entscheidung zu einer eventuellen Vorbehandlung, weil sie einen genauen Aufschluss über die Art des Tumors zulässt.