Qualitätssicherung in der Ultraschalldiagnostik
Die Sonographie ist deutschlandweit das am häufigsten eingesetzte bildgebende Untersuchungsverfahren in der erweiterten klinischen Untersuchung.
Sie ist flächendeckend verfügbar, basiert auf dem Einsatz nichtionisierender Strahlen und unterliegt im Gegensatz zu anderen Schnittbildverfahren keinen patientenbezogenen Kontraindikationen. Zudem erlaubt die kontinuierliche Bildgebung in Echtzeit die Beantwortung morphologischer und funktioneller Fragestellungen.
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig. Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung werden in der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen.