Gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Partnern entwickelt die KBV innovative Versorgungsangebote. Einige Konzepte standen Pate oder lieferten wichtige Impulse für die Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Erprobung in Selektivverträgen beziehungsweise in Innovationsfondsprojekten.
Ein Beispiel ist das Konzept zur Palliativversorgung, das in die Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung (Anlage 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) eingegangen ist.
Weitere Beispiele für erfolgreiche Versorgungskonzepte sind HIV-Schwerpunktpraxen auf Grundlage der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids sowie das Innovationsfondsprojekt NPPV – Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen.