Honorarberechnung in 300 Sekunden
Das Honorarkonzept der KBV ist so einfach, dass es auf einen Notizzettel passt:
Es sieht die so genannte Einzelleistungsvergütung vor und feste Preise.
Das heißt: Jeder niedergelassene Arzt erhält für jede an Patienten erbrachte Leistung einen festen Betrag.
So die Forderung.
Noch aber sind mehrere Notizzettel notwendig, um das aktuelle Honorarsystem zu erklären. Versuchen wir es mal.
Zunächst einmal schließen wir die Teile aus, die nicht dazugehören: Das ist zum einen das Geld, das ans Krankenhaus fließt – und zum anderen das Geld, das zunächst die Apotheke von den Krankenkassen erhält; nämlich für die Arzneimittel, die vom Arzt verschrieben wurden. All das klammern wir aus.
Uns geht es um die so genannte ärztliche Leistung, also die Behandlung. Die steht am Anfang.
Ist ein Quartal geschafft, schickt der Arzt oder die Ärztin dafür die Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung.
Beispielsweise über 5,97 Euro für eine Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes. Den Preis hat sie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nachgeschlagen – einer Art Katalog mit allen Leistungen, die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten über die KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
Dort steht hinter jeder Leistung eine Punktezahl; für die Augenuntersuchung steht da 53.
Darauf haben sich Kassen und Ärzte geeinigt, als diese Untersuchung in den Katalog aufgenommen wurde.
Ein Punkt ist derzeit gerundet 11 Cent 26 wert. Dieser Punktepreis heißt Orientierungspunktwert – und wird jedes Jahr aufs Neue ausgehandelt: auch wiederum zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, also den Ärzten und Psychotherapeuten.
Allerdings heißt er Orientierungspunktwert, weil er nur eine Richtung vorgibt: für weitere Verhandlungen auf Landesebene.
Für unseren Fall heißt das also – mit dem überregional festgelegten Wert: 53 Punkte á 11,26 Cent ergeben summa summarum 5,97 Euro für eine binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes.
Nun steht aber nicht für alle Augenhintergrund-Untersuchungen in Deutschland grenzenlos viel Geld zur Verfügung.
Der Topf der Krankenkassen ist gedeckelt. Bei welcher Summe, auch das wird regelmäßig regional ausgehandelt. Dieser Topf heißt Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Morbiditätsbedingt bedeutet: Je kränker die Bevölkerung in einem Bundesland, desto mehr Geld fließt dorthin.
Für unsere Ärztin heißt das derzeit: Sie will 5,97 Euro je durchgeführte Augenuntersuchung. In diesem Quartal hat sie 30 durchgeführt – aber nur für die ersten 25 erhält sie den vollen Preis. Die weiteren fünf gehen rechnerisch aufs Haus.
Obwohl die fünf Patienten die Untersuchung genauso gebraucht haben, wie die ersten 25 – und obwohl der Aufwand für diese fünf Untersuchungen gleich groß war.
Der Aufwand einer Praxis ist enorm: Miete mit Strom, Heizung und Wasser, Personal, Fahrzeuge für Hausbesuche, teils teure Geräte, Versicherungen, Fortbildungen für das gesamte Team und so weiter. Einige dieser Kosten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
So bleibt unterm Strich zu wenig für den selbständigen Arzt selbst übrig.
Eigentlich – so die Zusage der Gesetzlichen Krankenkassen – sollen niedergelassene Ärzte so viel verdienen, wie Oberärzte, die im Krankenhaus angestellt sind.
Kommen wir zurück auf die vorhin dargestellte Rechenweise: Der Großteil der ambulanten Leistungen wird so bezahlt.
Es gibt aber auch einzelne Leistungen, für die die Krankenkassen einen zusätzlichen Topf bereitstellen – ohne Deckel: die so genannte Extrabudgetäre Gesamtvergütung. Beispielsweise für Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen oder ambulante Operationen – aber auch für die Psychotherapie. Das macht derzeit rund ein Drittel des gesamten Honorars aus.
Hierfür erhält der Arzt in der Regel den Preis, der im EBM-Katalog drinsteht.
Und genau das fordert die KBV langfristig für alle Leistungen.
Copyrights: Alle Grafiken ©istockphoto.com/…;Bücher: saenal78; Ärztin, Dokument, Medikamente und medizinisches Gerät: Andrew_Rybalko; Arzt, Medikamente und medizinisches Gerät: Good_Studio; Lupe: Vladyslav Bobuskyi; Whiteboard und Notizzettel: IconicBestiary; Auge: TECHDESIGNWORK; Gebäude KV, GKV-SV und Krankenkassen: colorcocktail; Klinikgebäude: elenabs; Papierflieger: Lesia_G; Psychotherapeutin mit Patient: masha_tace; Euroscheine: gmast3r; Patientinnen und Patienten: seijiroooooooooo; Preisschild: Bytedust; bandagierter Fuß: lukpedclub; Deutschlandkarte: AVvector; Kochtopf: Dmitry Volkov
Das Honorar der Vertragsärzte und -psychotherapeuten ist ein beliebtes Streitthema. Aber was ist das genau? Und wie wird es berechnet? Was steckt hinter den Begriffen Orientierungswert, morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, extrabudgetäre Vergütung? KV-on erklärt es - ganz einfach.