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Gassen: Aktuelle Preissteigerungen müssen in Ermittlung des Orientierungswertes 2023 einfließen

25.05.2022 - Angesichts der stark ansteigenden Kosten als Folge des Ukraine-Krieges und der Corona-Pandemie fordert die KBV für die Praxen eine Sonderlösung zur Anpassung der Honorare. „Wir werden mit den bisherigen Mechanismen nicht klarkommen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen mit Blick auf die diesjährigen Honorarverhandlungen.

Die KBV will erreichen, dass die aktuellen Preissteigerungen in den Orientierungswert für das Jahr 2023 einfließen. Das gleiche gilt für die erheblichen Personalkostenbelastungen aufgrund des Wettbewerbs um Fachkräfte und der Tarifentwicklung bei Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab dem Jahr 2021.

Nach den gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Anpassung des Orientierungswertes müssen die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklungen berücksichtigt werden. Die bisher zur Umsetzung dieser Vorschrift durch den Bewertungsausschuss verwendete Vorgehensweise schätzt die zu erwartende Entwicklung jeweils auf der Basis zweier zurückliegender Jahre.

Für die Festlegung des Orientierungswertes, der die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Untersuchungen und Behandlungen in diesem Jahr bestimmt, war beispielsweise die Kostenentwicklung vom Jahr 2019 zu 2020 entscheidend. Dadurch wurde die sechsprozentige Tarifsteigerung für MFA nicht wie von der KBV gefordert berücksichtigt.

Praxen können steigende Kosten nicht länger vorfinanzieren

„Wenn wir dieses Verfahren auch für den Orientierungswert 2023 anwenden müssen, müssen die Ärzte und Psychotherapeuten die exorbitant steigenden Kosten für zwei Jahre vorfinanzieren. Das gefährdet die Versorgung“, warnte Gassen mit Blick auf den kommenden Winter, wo die Praxen als Schutzwall für eine eventuelle Corona- oder Influenzawelle gebraucht würden. Ein gutes Signal sei, dass Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zugesagt habe, dass er für finanzielle Sicherheit der Praxen sorgen wolle.

VV fordert neue Vorgehensweise

Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat am Montag ebenfalls eine Anpassung der bisherigen Vorgehensweise zur Festlegung des Orientierungswertes gefordert. „Die enormen Preissteigerungen schlagen sich in 2022 sukzessive mit Wirkung für 2023 in gestiegenen Investitions- und Betriebskosten der Praxen nieder, dem durch den aktuellen zeitlich versetzten Anpassungsmechanismus des Orientierungswertes keine adäquaten Honorareinnahmen gegenüberstehen“, heißt es in einem entsprechenden Beschluss.

Die Delegierten wiesen darauf hin, dass die Deutsche Bundesbank aktuell (Stand 11. Mai) mit einer Inflationsrate von 7,0 Prozent für das Jahr 2022 rechne. Demgegenüber habe die Inflationsrate laut destatis in 2020 bei 0,5 Prozent und in 2021 bei 3,1 Prozent gelegen, „sodass Vergangenheitswerte in keiner Weise die aktuellen Belastungen abbildeten“.

Die VV fordert deshalb ein Modell zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes auch für die Zukunft, „welches eine fortlaufende, unverzügliche Einpreisung der Inflation und asymmetrischer Kostenentwicklungen in den Orientierungswert sicherstellt“. Für Kostensteigerungen, die nicht vollständig abgebildet werden könnten, müssten Ausgleichzahlungen ermöglicht werden wie sie bereits im stationären Bereich üblich seien.

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