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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Nicht invasiver Pränataltest auf Trisomien seit 1. Juli Kassenleistung

07.07.2022 - Schwangere haben seit Anfang des Monats in begründeten Einzelfällen Anspruch auf einen Bluttest auf Trisomien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Beratung muss eine Versicherteninformation ausgeteilt werden, welche die Praxen bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.

Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihn seit 1. Juli 2022, wenn „eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“, heißt es in der entsprechenden Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Versicherteninformation wird im Rahmen der nicht direktiven und neutralen ärztlichen Beratung vor der Blutuntersuchung ausgehändigt. Dabei soll auch über Nachteile des Tests informiert werden, zum Beispiel über die Möglichkeit von falsch positiven Befunden. Vor allem junge Frauen mit einem sehr niedrigen Risiko machen sich dadurch gegebenenfalls unnötig Sorgen und Gedanken darüber, ob sie einen Eingriff zur Abklärung durchführen lassen.

Die Schwangere soll befähigt werden, nach der Beratung und nach dem Lesen der Versicherteninformation eine informierte Entscheidung für oder gegen diesen Test zu treffen. Ärztinnen und Ärzte erhalten den 24-seitigen Flyer bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z. B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden.

Der G-BA hatte die Leistung 2019 beschlossen. Im Mai 2022 hat der Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt.

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