Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien künftig auch in Arztpraxen möglich
11.08.2022 - Gesetzlich versicherten Frauen mit starken und zu lange andauernden Regelblutungen steht künftig ein neues Operationsverfahren zur Verfügung: Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien ist dann auch in Arztpraxen möglich. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jetzt in Kraft getreten.
Damit gehört das Operationsverfahren zum ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Es kann ambulant angewendet werden, sobald der Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt hat. Dazu hat er sechs Monate Zeit.
Vorteile der Hochfrequenzablation (HF-Ablation) zeigten sich insbesondere hinsichtlich der Regelschmerzen und der Blutungsstärke, wie die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ergab.
Berechtigt zur Anwendung der Methode sind Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren verfügen.
Familienplanung muss abgeschlossen sein
Die HF-Ablation ist ein minimalinvasives operatives Verfahren zur Verödung der Gebärmutterschleimhaut. Sie kann bei Frauen mit übermäßig starken Regelblutungen (Menorrhagien) angewendet werden, nachdem andere Blutungsursachen wie Tumorerkrankungen ausgeschlossen wurden und medikamentöse Therapien kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielten.
Bei der HF-Ablation wird die gesamte Gebärmutterschleimhaut dauerhaft mit Hilfe von hochfrequentem Strom abgetragen. Die Familienplanung muss daher bei den Frauen abgeschlossen sein.
Ergebnis der Methodenbewertung
Die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Ergebnis einer Methodenbewertung, für die der Gemeinsame Bundesausschuss das IQWiG mit der Auswertung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse beauftragt hatte.
Für die qualitätsgesicherte Ausführung der HF-Ablation hat das Gremium im Wesentlichen bereits bestehende Strukturen zur Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung aufgegriffen.
Menorrhagien gehören zu den häufigsten Menstruationsstörungen. Nach Expertenschätzungen sind 20 Prozent der 30- bis 50-jährigen Frauen betroffen.