Orientierungswert 2023: Positionen von KBV und GKV-Spitzenverband liegen diametral auseinander
11.08.2022 - Nach der ersten Verhandlungsrunde zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes zwischen KBV und GKV-Spitzenverband haben beide Parteien den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen. „Unsere Positionen liegen diametral auseinander“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.
Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen ab Januar 2023 um knapp sechs Prozent. Die Gegenseite wollte eine Nullrunde durchsetzen.
In der aktuellen Situation für die Praxen „erneut eine Nullrunde als Angebot vorzulegen, ist ein starkes Stück“, kommentierte Gassen das Verhalten der Krankenkassen. Er wies auf die enormen Kostensteigerungen unter anderem in den Bereichen Personal und Energie hin, die die Praxen zu bewältigen haben. Hinzu komme die hohe Inflation.
Angesichts dieser unüberbrückbaren Unterschiede bei den Positionen ist Gassen zufolge nichts anderes übriggeblieben als den Erweiterten Bewertungsausschuss einzuschalten. Dieser wird am 23. August tagen.
Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung
Als empörend bezeichnete Gassen, dass die Kassenseite auch nur mit dem Gedanken gespielt habe, „die Ärztinnen und Ärzte hätten ja durch das Impfen gegen Corona schon genug Geld verdient.“
Der KBV-Chef machte nochmal deutlich, dass es um den Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung und um die Finanzierung von Leistungen für die Gemeinschaft der über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten gehe.
„Sollte dafür kein Geld erübrigt werden wollen“ müsse man mit den Kassen darüber sprechen, wie das Leistungsangebot für die Versicherten dem finanziellen Rahmen angepasst und damit reduziert werden könne.
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die für Praxen relevanten Investitions- und Betriebskosten bei der Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen berücksichtigt werden. Ferner sind Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen einzubeziehen.