Neue GOP bei künstlicher Befruchtung nach Kryokonservierung
25.08.2022 - Für die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie wird zum 1. Oktober eine neue Leistung in den EBM aufgenommen. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen (gemäß § 27a SGB V) und erfolgter keimzellschädigender Therapie haben weibliche Versicherte in der Regel keinen Spontanzyklus mehr. Zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung ist daher bei diesen Patientinnen vor dem Embryotransfer eine hormonelle Vorbereitung des Endometriums notwendig.
Bei der Endometriumsvorbereitung zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind Ultraschall- und Laborkontrollen notwendig. Dafür wird nun die Gebührenordnungsposition (GOP) 08536 in den Abschnitt 8.5 des EBM aufgenommen. Sie ist mit 335 Punkten (37,74 Euro) bewertet und einmal im Zyklusfall berechnungsfähig.
Bewertung der GOP 08635 ab der zweiten Stimulationsbehandlung im Zyklusfall wird abgesenkt
Im Zusammenhang mit der Aufnahme der neuen Leistung hat der Bewertungsausschuss eine Änderung im Abschnitt 8.6 des EBM beschlossen. Hierbei geht es um die GOP 08635 für die Stimulationsbehandlung zur Kryokonservierung von Eizellen. Sie ist aktuell mit medizinischer Begründung bis zu dreimal im Zyklus berechnungsfähig und mit 1.991 Punkten bewertet.
Ab 1. Januar 2023 wird die GOP 08635 bei der ersten Stimulationsbehandlung im Zyklusfall wie bisher mit der vollen Punktzahl bewertet, aber ab der zweiten Stimulationsbehandlung im Zyklusfall wird die GOP 08635 mit 1.901 Punkten bewertet.