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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Lauterbach: Praxen können BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff bestellen – KBV warnt vor erneutem Chaos

14.09.2022 - Nach der Zulassung des an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten COVID-19-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer zum Boostern will das Bundesgesundheitsministerium in Kürze mit der Auslieferung beginnen. Arztpraxen könnten bereits bis zum 20. September erstmals diesen Impfstoff bestellen, „um schnell mit den Impfungen beginnen zu können“, teilte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am Dienstag in einem Schreiben mit.  

Eine bedarfsgerechte Bestellung sei gerade zu Beginn der Verfügbarkeit unerlässlich, um möglichst flächendeckend den Bedarf bedienen zu können, heißt es darin (Schreiben des BMG). Dennoch sei es möglich, dass in diesen Tagen Bestellungen erst durch mehrere Teillieferungen vollumfänglich erfüllt werden könnten. „Dies ist unvermeidlich und dafür bitte ich erneut um Ihr Verständnis“, so Lauterbach.

Man wolle versuchen, einen Teil der bestellten Impfstoffe bereits Ende nächster Woche auszuliefern – also vor dem eigentlichen Liefertermin am 26. oder 27. September, teilte das BMG der KBV mit. Ärzte sollten daher davon ausgehen, ihre Bestellung in mehreren Lieferungen zu erhalten.

Für die Bestellungen am 20. September stehen nach Angaben des BMG mindestens zwei Millionen Dosen zur Verfügung. Da derzeit weder die Anzahl der teilnehmenden Arztpraxen noch die der angeforderten Impfdosen bekannt seien, könne es gegebenenfalls zu Kürzungen der Bestellungen kommen.

Gassen: Praxen brauchen verlässliche Informationen

Bei der KBV stößt dieses Vorgehen auf Kritik. „Aus Fehlern sollte man eigentlich lernen. Mit einer tröpfchenweisen Verteilung der Impfstoffe können die Arztpraxen wenig anfangen. Sie brauchen verlässliche Informationen darüber, an welchem Tag sie wie viele Impfstoffe erhalten. Nur dann können sie ihre Patienten rechtzeitig einbestellen und zügig impfen“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

„Überstürzte Aktionen helfen den Praxen nicht und gefährden den Erfolg der Impfkampagne“, betonte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Er rät den Ärztinnen und Ärzten, bei diesem Durcheinander erst einmal abzuwarten und die Impftermine zurückhaltend zu planen.

Nach dem Chaos bei der noch immer nicht abgeschlossenen ersten Auslieferung des an BA.1 angepassten Vakzins forderten Gassen und Hofmeister das BMG erneut auf, eine Impfkampagne erst zu starten, wenn sie vernünftig vorbereitet ist. Einem entsprechenden Vorschlag der KBV war das Ministerium nicht gefolgt.

Neuer Impfstoff richtet sich gegen aktuelle Virusvariante

Die Europäische Kommission (EU) hatte am Montag auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur den an die aktuell zirkulierenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff Comirnaty zugelassen. Er ist ausschließlich zum Boostern von Personen ab zwölf Jahren bestimmt, die bereits grundimmunisiert sind. Die Zulassung war ursprünglich für Ende September erwartet worden und kam nun deutlich früher.

Deutschland erhält nach Angaben Lauterbachs bis zum 3. Oktober rund 19 Millionen Dosen dieses Impfstoffes. Sein Ministerium stehe mit BioNTech/Pfizer in Gesprächen, um die weiteren Liefermodalitäten abzustimmen. Sobald genaue Lieferpläne vorliegen, werde das BMG umgehend informieren.

Wann das Pharmaunternehmen Moderna einen an BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff bereitstellen wird, ist derzeit offen.

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung

Mit der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (20. September, 12 Uhr) können Praxen laut BMG bis zu 240 Dosen des BA.4/BA.5-Impfstoffes je Arzt/Ärztin anfordern. Eine Bestellung ist danach wöchentlich möglich.

Wichtig ist, dass der Impfstoff Comirnaty mit dem Zusatz „Orig./BA.4-5“ bestellt wird, da die bereits auf dem Markt befindlichen Präparate von BioNTech/Pfizer weiterhin angefordert werden können.

Das BMG wies darauf hin, dass die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Vakzine sowohl von BioNTech/Pfizer als auch von Moderna weiterhin mit einer Höchstmenge von bis zu je 240 Dosen geordert werden können. Diese Bestellmöglichkeit bleibt laut BMG solange bestehen, bis die Vorräte aufgebraucht sind.

STIKO-Empfehlung steht noch aus

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich zu den an Omikron angepassten Impfstoffen noch nicht geäußert. Ihre Empfehlung von Mitte August bezieht sich nur auf die nicht angepassten Impfstoffe. Danach sollten sich Personen über 60 Jahre, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem und Vorerkrankungen (ab 5 Jahren) sowie das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung beziehungsweise Corona-Infektion erneut impfen lassen. Bei Personen mit Immunschwäche soll der Abstand drei Monate betragen.

Die STIKO hatte schon im August angekündigt, dass sie – sobald Varianten-adaptierte Impfstoffe verfügbar sind – die Evidenz hierzu aufarbeiten und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen werde. Der Einsatz der angepassten Impfstoffe ist aber bereits ab Verfügbarkeit entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung des BMG möglich.

Informationen für Arztpraxen zu den an Omikron BA.4 und BA.5 angepassten bivalenten Impfstoff von BioNTech/Pfizer

  • Zulassung: Comirnaty Original/Omikron BA.4-5 ist seit 12. September 2022 in der Europäischen Union zugelassen.
  • Bivalent: Der Impfstoff besteht aus dem S-Protein des Wildtypvirus und dem S-Protein der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5. Er richtet sich somit gegen die aktuell vorherrschenden Virusvarianten.
  • Booster: Der Impfstoff ist nur für Auffrischimpfungen zugelassen.
  • Alter: Das Präparat kann laut Zulassung Personen ab 12 Jahren verabreicht werden.
  • Haltbarkeit und Lagerung: Es gelten die gleichen Vorgaben wie für die nicht angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.
  • Inhalt der Durchstechflaschen: In einem Vial von BioNTech/Pfizer sind 6 Dosen enthalten.
  • Fertiglösung: Der Impfstoff wird als Fertiglösungen geliefert. Somit ist keine Rekonstitution (Verdünnung mit NaCI) erforderlich.

Hinweise zur Impfstoffbestellung für die Woche vom 26. September bis 2. Oktober

Vertragsarztpraxen können einmal pro Woche – jeweils bis spätestens Dienstag, 12 Uhr – Impfstoff für die nächste Woche bestellen.

Neu: Mit der nächsten Bestellung bis 20. September können Arztpraxen erstmals den an die aktuell vorherrschenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellen. Er ist für Auffrischimpfungen für Personen ab 12 Jahren zugelassen.

Impfstoffe und Bestellmenge

Die Bereitstellung der Impfstoffe erfolgt ausschließlich durch den Bund. Dieser übernimmt auch die Verteilung der Impfstoffe, d.h. er legt fest, wie viele Dosen an die Arztpraxen, an die Impfzentren, an die Betriebsärzte, an die Apotheken und an andere Impfstellen gehen. Die KBV und die KVen haben darauf leider keinen Einfluss.

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty Orig./BA.4-5: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty Orig./BA.1: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Spikevax Orig./BA.1: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Spikevax: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Janssen: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Valneva: keine Höchstbestellmenge

Angabe auf dem Rezept: Wenn Sie Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen, schreiben Sie auf das Rezept zum Beispiel: „60 Dosen Comirnaty Orig./BA.4-5 plus Impfzubehör“.

Die Ärzte sollten weiterhin nur die Menge an Impfstoff bestellen, die sie in der jeweils nächsten Woche auch verimpfen können.

Auslieferung des BA.4/BA.5-Impfstoffes

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die Auslieferung des an BA.4 und BA.5. angepassten Impfstoffes spätestens ab 26. September beginnen. Erste Teillieferungen könnten bereits früher, d.h. ab Ende der 38. Kalenderwoche (19. bis 25. September) erfolgen.

 

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