Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung wird extrabudgetär vergütet
22.09.2022 - Vor dem Start der ambulanten Komplexversorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen am 1. Oktober wurde jetzt auch die Finanzierung vereinbart. Alle Leistungen der Komplexversorgung werden zunächst extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.
Bereits im Juli hatten KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich darauf geeinigt, welche Untersuchungen und Behandlungen in der ambulanten psychiatrischen Komplexversorgung zusätzlich anfallen und die Punktzahlbewertungen festgelegt (die PraxisNachrichten berichteten).
Dabei wurde auch vereinbart, dass Ärzte und Psychotherapeuten in der Komplexversorgung bei Bedarf bis zu 20 psychotherapeutische Gespräche (GOP 22220 / 23220, je 10 Minuten) pro Patient führen und abrechnen können. Normalerweise sind bis zu 15 Gespräche pro Quartal möglich. Für die fünf zusätzlichen Gespräche haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun darauf verständigt, dass auch diese zunächst extrabudgetär vergütet werden.
Die Komplexversorgung ist ein Angebot für Erwachsene insbesondere mit schweren psychischen Erkrankungen, die einen komplexen Behandlungsbedarf haben. Sie werden von einem multiprofessionellen Team engmaschig und kontinuierlich betreut. Ärzte und Psychotherapeuten schließen sich dazu in regionalen Netzverbünden zusammen und kooperieren mit anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten.
KBV bietet PraxisInfoSpezial
Die KBV stellt Ärzten und Psychotherapeuten eine PraxisInfoSpezial zur Verfügung. Darin wird erläutert, wie die Komplexversorgung abläuft, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die einzelnen Leistungen vergütet werden. Darüber hinaus erfahren Niedergelassene, was sie für die Gründung eines Netzverbundes brauchen, der Voraussetzung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in der ambulanten Komplexversorgung ist.
Komplexversorgung: Vergütung der Leistungen im Überblick
GOP Leistung Hinweis Bewertung (Punkte / Euro) 37500 Eingangssprechstunde je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 231 / 26,02 37510* Differentialdiagnostische Abklärung je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 231 / 26,02 37520 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans einmal im Krankheitsfall 448 / 50,47 37525 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten einmal im Behandlungsfall 450 / 50,70 37530 Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person einmal im Behandlungsfall 577 / 65,01 37535 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall 166 / 18,70 37550 Fallbesprechung je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 128 / 14,42 37551 Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher / nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 128 / 14,42 37570 Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes einmal im Behandlungsfall 200 / 22,53 *kann ausschließlich von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie berechnet werden.
Hinweis: Die Gebührenordnungspositionen 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und 37570 können ausschließlich durch den Bezugsarzt oder den Bezugspsychotherapeuten berechnet werden.