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Ambulantes und belegärztliches Operieren: Erste Anpassungen im EBM zum Jahreswechsel

22.09.2022 - Im Zuge der Weiterentwicklung des EBM werden zum 1. Januar 2023 die Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens angepasst. Dabei wird sich insbesondere die Bewertung einzelner Operationsleistungen ändern. Darauf weist der Bewertungsausschuss in einem sogenannten Ankündigungsbeschluss hin.

Das ambulante und belegärztliche Operieren gehört zu den letzten Bereichen, für die die Weiterentwicklung des EBM noch andauert. Im Juni hatten die KBV und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss Eckpunkte zu den geplanten Anpassungen und für einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe beschlossen.

Absenkung der Bewertung nicht ausgeschlossen

Mit seinem Ankündigungsbeschluss informiert der Bewertungsausschuss die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte darüber, dass es durch die anstehende Neubewertung der Operationsleistungen sowohl zu einer Anhebung als auch zu einer Absenkung der Bewertungen kommen kann. Zu dieser frühzeitigen Information ist das Gremium verpflichtet, wenn sich die Vergütung für einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) infolge eines Beschlusses reduzieren kann.

Beschluss wird für Dezember erwartet

Die aktuelle Überarbeitung des EBM betrifft die EBM-Abschnitte zum ambulanten und belegärztlichen Operieren (31.2 und 36.2) sowie die GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche. Zudem muss der Bewertungsausschuss noch festlegen, welche Eingriffe ab Januar finanziell gefördert werden sollen. Dafür stehen die rund 60 Millionen Euro zur Verfügung, die die Kassen zusätzlich bereitstellen. Die Vergütung pro ausgewählter Leistung soll dadurch um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Mit einer Entscheidung zu den konkreten Details wird Mitte Dezember gerechnet.

In einer zweiten Stufe planen KBV und GKV-Spitzenverband, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern.

Beratungen zum AOP-Katalog laufen weiter

Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus, kurz AOP-Katalog. Ziel ist auch eine einheitliche Vergütung von Krankenhäusern und Vertragsärzten.

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