Labornachweis von Affenpocken: GOP 88740 bis Jahresende verlängert
13.10.2022 - Für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers gilt die Pseudo-Gebührenordnungsposition 88740 zur Abrechnung bis zum Jahresende. Der Bewertungsausschuss hatte sie am 1. Juni 2022 zunächst befristet bis 30. September eingeführt und sie nun um ein Quartal verlängert.
Bei Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion beauftragen Praxen die Laboruntersuchung des Probenmaterials aus Haut- oder Schleimhautläsionen auf Muster 10.
Praxen für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie rechnen für den Nachweis des Erregers die Pseudo-Gebührenordnungsposition 88740 ab. Sie ist mit 19,90 Euro bewertet und kann höchstens dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
RKI stellt Informationen bereit
Mit Stand 11. Oktober 2022 sind 3.631 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt worden. Dabei stagniert die Zahl der wöchentlich ans RKI übermittelten Fälle seit Anfang September auf niedrigem Niveau, aktuell unter 50 Fälle pro Woche (Quelle: RKI / Epidemiologie: Internationaler Affenpocken-Ausbruch: Fallzahlen und Einschätzung der Situation in Deutschland, Stand: 11.10.2022).
Praxen finden Informationen zu Epidemiologie, Diagnostik und Umgang mit Probenmaterial, Infektionsschutzmaßnahmen, Therapie sowie Antworten auf häufige Fragen und weiterführende Links zum Thema Affenpocken beim RKI.