Zuschlag für Dokumentationsaufwand bei Qualitätssicherung Nierenersatztherapie
13.10.2022 - Für den Dokumentationsaufwand bei der Qualitätssicherung für die Nierenersatztherapie können die bis Ende September befristeten Zuschläge nun noch bis Jahresende abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat sie um ein Quartal verlängert, da die Beratungen über die Zukunft der Zuschläge andauern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte 2020 die Aufnahme des Verfahrens „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen“, kurz QS NET, in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen. Die bis dahin gültige Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse wurde abgelöst.
Für den Aufwand, der den Praxen durch die Umstellung entsteht, wurden für einen befristeten Zeitraum Zuschläge eingeführt: die Gebührenordnungspositionen (GOP) 04567 und 13603. Es handelt sich dabei um Zuschläge im Zusammenhang mit der GOP 04562 beziehungsweise der GOP 13602 für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten.
Verlängerung um ein Quartal
Ende September sollten diese befristeten Zuschläge auslaufen. Mit dem nun gefassten Beschluss des Bewertungsausschusses konnten sie bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. Diese Einigung mit dem GKV-Spitzenverband wurde allerdings nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Vergütung der GOP 04567 und 13603 ab dem 1. Oktober 2022 innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) erfolgt. Dafür werden keine zusätzlichen Finanzmittel in der MGV bereitgestellt.
Der Bewertungsausschuss hat nun ein Quartal Zeit, die Überprüfung, ob eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Regelungen erforderlich ist, abzuschließen.