KBV fordert: Steigende Energiekosten auch für Praxen abfedern
03.11.2022 - Angesichts der exorbitant steigenden Energiekosten fordert die KBV die Aufnahme der Praxen der Niedergelassenen in die geplanten Härtefallregelungen. Es bestehe „dringlicher Bedarf, die Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen zu schützen“, heißt es in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
Bezugnehmend auf die gestrige Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kritisieren die drei KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel, dass dort „explizit die Krankenhäuser als Adressaten von Stützungsmaßnahmen“ benannt werden. „Insofern möchten wir erneut darauf aufmerksam, dass die Arztpraxen – unter diesen mit besonderer Dringlichkeit auch die Hochenergiefächer – unter der derzeitigen Lage leiden.“ Alleine der Betrieb eines MRT erfordere jährlich eine Strommenge, die einen Zwei-Personen-Haushalt für 30 Jahre versorgen würde.
„Explodierende Energiepreise könnten dazu führen, dass Praxen für diese Leistungen draufzahlen und sie folglich nicht mehr erbringen können. Deshalb ist eine Unterstützung der Politik so wichtig“, mahnte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Der Appell richtet sich auch an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der den Brief ebenfalls erhalten hat.
Keine Wertschätzung der Politik
Als ein „fatales Zeichen für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“ bezeichnete KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister, dass die Praxen „mit keinem Wort erwähnt“ werden. Sie hätten zunehmend den Eindruck, dass ihre Arbeit von der Politik mitnichten geschätzt, sondern einfach stillschweigend registriert werde. Es sei richtig, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu helfen, „aber die Praxen dürfen hierbei nicht einfach außen vorgelassen werden“, betonte er in einer Pressemitteilung.
Acht Milliarden für Krankenhäuser
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf mehrere Entlastungsmaßnahmen verständigt. Dazu gehört eine Härtefallregelung, die laut Beschluss aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden soll.
„Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können“, heißt es dazu in dem Beschluss der MPK. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor. Davon sollen acht Milliarden Euro insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen.