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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Videofallkonferenzen mit Pflegekräften weiterhin extrabudgetär

01.12.2022 - Videofallkonferenzen mit Pflegekräften von Pflegebedürftigen in Heimen oder in der Häuslichkeit werden weiterhin extrabudgetär vergütet. Der Bewertungsausschuss hat die Regelung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Konkret geht es um die Gebührenordnungsposition (GOP) 01442 (86 Punkte / 2022: 9,69 Euro). Sie ist zum 1. Oktober 2019 in den EBM eingeführt worden. Dabei wurde festgelegt, dass die Finanzierung befristet extrabudgetär erfolgt. Mit dem jetzt gefassten Beschluss steht fest, dass die Leistung auch im kommenden Jahr in voller Höhe vergütet wird.

Bis zu dreimal im Krankheitsfall

Die GOP 01442 ist berechnungsfähig für Videofallkonferenzen zwischen der Pflegekraft eines chronisch pflegebedürftigen Patienten und dem Arzt oder Psychotherapeuten, der die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen oder pflegerischen Maßnahmen koordiniert.

Die Leistung kann bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnet werden. Voraussetzung ist, dass im aktuellen und den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Praxis stattgefunden hat.

Videofallkonferenz/Videofallbesprechung: In den Fällen sind sie möglich

Ärzte und Psychotherapeuten können neben der Videosprechstunde auch Fallkonferenzen/Fallbesprechungen online durchführen. In diesen Fällen können diese über den EBM abgerechnet werden:

GOP 30210: Multidisziplinäre Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum
GOP 30706: Schmerztherapeutische Fallkonferenz
GOP 30948: MRSA-Fall- und/oder regionale Netzwerkkonferenz
GOP 01442: Fallkonferenz zwischen Pflegekräften von Pflegebedürftigen in Heimen oder in der Häuslichkeit und dem Arzt/Psychotherapeut, der die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und/oder pflegerischen Maßnahmen des Patienten koordiniert.
GOP 37120: Fallkonferenz mit Pflegekräften im Pflegeheim, mit dem ein Kooperationsvertrag für den Versicherten besteht (gemäß Anlage 27 zum BMV-Ärzte)
GOP 37320: Fallkonferenz in der Palliativversorgung (gemäß Anlage 30 zum BMV-Ärzte)
GOP 37400: Fallbesprechung  zur Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
GOP 37550: Fallbesprechung in der psychiatrischen Komplexversorgung (gemäß § 6 KSVPsych-Richtlinie)

Hinweis: Nur der Arzt/Psychotherapeut, der die Videofallkonferenz initiiert, erhält den Technikzuschlag (GOP 01450). Eine Videofallkonferenz darf ebenso wie eine Videosprechstunde nur mittels eines nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zertifizierten Videodienstanbieters durchgeführt werden.

Mehr Informationen zu den abrechenbaren Leistungen auf der KBV-Themenseite Videosprechstunde.

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