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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Organ- und Gewebespende: Beratungsmaterialien für die Praxis

08.12.2022 - Hausärzte sollen ihre Patienten bei Bedarf zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das Transplantationsgesetz vor. Dabei unterstützt sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Infopaket mit Patienten-Broschüren sowie Organspendeausweisen.

Informationspaket für die Beratung von zehn Patienten

Das sogenannte Standardinformationspaket für Hausarztpraxen kann bei Bedarf kostenfrei über den Webshop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. In jedem Paket sind Materialien für die Beratung von zehn Patientinnen und Patienten enthalten: Jeweils zehn Exemplare der beiden Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ und „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp“ für Patienten sowie zehn Informationskarten „Verfügungen“. Darüber hinaus beinhaltet das Paket 100 Organspendeausweise als Plastikkarte, zur Auslage im Wartezimmer.

Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch

Daneben können Praxen über den Webshop der BZgA ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende bestellen. Das Manual richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte und nicht an Patienten. Neben Zahlen und Daten zur Organ-und Gewebespende werden der Ablauf einer solchen Spende sowie die Möglichkeiten der Entscheidungsdokumentation erklärt. Zudem gibt es Anregungen für das Arzt-Patienten-Gespräch zu diesem Thema.

In dem zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär.

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