Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld: Beratung wird ab Januar vergütet
22.12.2022 - Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® gibt es ab 1. Januar eine Gebührenordnungsposition im EBM.
Seit Ende Mai haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Versorgung mit monoklonalen Antikörpern (MAK) zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) einer COVID-19-Erkrankung. Dies sieht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor, die bis zum 7. April 2023 in Kraft ist. Die Kosten für die COVID-19 -PrEP wurden anfangs vom Bund übernommen und über die MAK-Verordnung vergütet.
Neue GOP 01940 für die präventive Anwendung
Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) ist mit 163 Punkten (18,73 Euro) bewertet. Sie umfasst die Prüfung der Indikation sowie die Aufklärung und die Beratung. Die Verabreichung der intramuskulären Injektionen ist fakultativer Inhalt für den Fall, dass bei dem Patienten nach erfolgter Beratung keine COVID-19-PrEP durchgeführt wird.
Die GOP im neuen EBM-Abschnitt 1.7.9 ist bis zu zweimal im Krankheitsfall (= vier Quartale) berechnungsfähig – vorausgesetzt, dass die COVID-19-PrEP mindestens einmal verabreicht wurde. Abrechnungsberechtigt sind Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Internisten mit und ohne Schwerpunkt.
Prophylaxe bei fehlendem Immunschutz
Die Antikörperkombination Evusheld® mit den Wirkstoffen Tixagevimab und Cilgavimab kann gemäß Arzneimittelversorgungsverordnung Patienten verordnet werden, bei denen aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann. Auch Personen, bei denen die Impfung kontraindiziert ist und Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf vorliegen, können präventiv behandelt werden.
Das Arzneimittel Evusheld® ist für Personen ab zwölf Jahren (mindestens 40 kg Körpergewicht) zugelassen und wird intramuskulär appliziert.