Vergütung der HIV-Präexpositionsprophylaxe weiterhin extrabudgetär
22.12.2022 - Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte mit einem substanziellen HIV-Risiko wird ab 1. Januar weiterhin extrabudgetär vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Verlängerung der Regelung bis vorerst 31. Dezember 2023 geeinigt.
Seit 1. September 2019 werden Arzneimittel zur Vorbeugung einer HIV-Infektion für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gilt als wirksamer Schutz gegen eine HI-Virus-Infektion und stellt einen ergänzenden Baustein in der HIV-Prävention dar.
Die Behandlung erfolgt in der Regel in HIV-Schwerpunktpraxen. Zur Abrechnung der Beratung sowie Einleitung und Kontrolle der PrEP wurden 2019 mehrere neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen. Die Honorierung sollte zunächst für zwei Jahre extrabudgetär und damit in voller Höhe erfolgen. Diese Vorgabe wurde nun um ein weiteres Jahr verlängert.