Förderbetrag für Weiterbildungsassistenten steigt um 400 Euro
22.12.2022 - Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung wird ab dem kommenden Jahr um 400 Euro erhöht und liegt dann bei 5.400 Euro je Vollzeitstelle. Mit der sogenannten Weiterbildungsförderung soll die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht gesichert werden.
Der Förderzuschuss orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung und wurde jetzt von KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung angepasst.
Die Kosten werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den gesetzlichen und privaten Krankenkassen jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt wird die Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterbildungsassistenten an die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber. Die Details zur Anpassung des Förderbetrags erfahren Praxen bei ihrer zuständigen KV.
Geförderte Fachgruppen
Neben der Allgemeinmedizin (mindestens 7.500 Stellen) wird die Weiterbildung weiterer Fächer (maximal 2.000 Stellen) gefördert. Welche Fächer das sind, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. Damit soll ermöglicht werden, Ärztinnen und Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.