Psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird in Grundpauschale integriert
19.01.2023 - Die befristet in den EBM aufgenommene psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird zum 1. April wie vereinbart in die jeweilige Grundpauschale überführt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Damit entfallen die Gebührenordnungspositionen (GOP) 16223 für die psychiatrische Kontrolluntersuchung und 21235 für die neurologische Kontrolluntersuchung.
Diese waren im Zuge der Weiterentwicklung des EBM zum 1. April 2020 befristet in den EBM aufgenommen worden. Es sollte zunächst ermittelt werden, wie oft die Kontrolluntersuchungen abgerechnet werden, um sie entsprechend des Bedarfs in die Grundpauschalen der Kapitel 16 und 21 einkalkulieren zu können.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Kontrolluntersuchungen relativ selten durchgeführt werden. Infolgedessen wird die Bewertung der Grundpauschalen 16210, 16211, 21214 und 21215 nur um einen Punkt und die Bewertung der Grundpauschale 16212 um zwei Punkte angehoben. Bei den psychiatrischen Grundpauschalen 21210 bis 21212 sowie der Grundpauschale 21213 erfolgt keine Anpassung.
Die Leistungsinhalte der gestrichenen GOP 16223 und 21235 werden als fakultative Leistungen in die Grundpauschalen der Kapital 16 und 21 aufgenommen.