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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neu: Fortbildung zur außerklinischen Intensivpflege

02.03.2023 - Zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege steht jetzt eine zertifizierte Online-Fortbildung bereit. Sie richtet sich insbesondere an Hausärzte, die künstlich beatmete oder trachealkanülierte Patienten versorgen. Bei erfolgreicher Teilnahme können bis zu neun CME-Punkte erworben werden.

Die außerklinische Intensivpflege wurde nach einer Gesetzesänderung zu Jahresbeginn neu aufgestellt, um insbesondere beatmete und trachealkanülierte Patientinnen und Patienten besser zu versorgen und Fehlanreize zu vermeiden (die PraxisNachrichten berichteten). Eine Übergangsregelung ermöglicht es Praxen noch bis Ende Oktober 2023, nach den alten Regelungen zu verordnen. 

KV-Genehmigung benötigt

Alle Hausärztinnen und Hausärzte benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztliche Vereinigung (KV), wenn sie außerklinische Intensivpflege nach den neuen Vorgaben verordnen. Bei der Antragstellung müssen sie bestätigen, dass sie über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen oder sich diese innerhalb von sechs Monaten aneignen. 

Die Teilnahmebescheinigungen der Fortbildung können bei der jeweiligen KV eingereicht werden, um die erforderlichen Kompetenzen nachzuweisen. 

Die CME-zertifizierte Online-Fortbildung der KBV setzt sich aus drei Teilen zusammen, die sich unter anderem mit Krankheitsbildern, der Beatmungsentwöhnung oder der Therapieoptimierung beschäftigen (siehe Infobox). Der Zugang erfolgt über das Fortbildungsportal der KBV (siehe „Mehr zum Thema“).

Broschüre geplant

Um Ärztinnen und Ärzte bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen, wird die KBV in Kürze die Broschüre „Außerklinische Intensivpflege“ in der Reihe PraxisWissen herausgeben. Die PraxisNachrichten werden das Serviceheft in einer der nächsten Ausgaben vorstellen.
 

Die neue Fortbildung auf einen Blick

Die von der Ärztekammer Berlin mit bis zu neun CME-Punkten zertifizierte Online-Fortbildung „Außerklinische Intensivpflege“ steht im KBV-Fortbildungsportal bereit (Login erforderlich). 
Sie umfasst drei Teile: 

  • Teil 1 beinhaltet die Module „Krankheitsbilder“ und „Weaning – Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung“,
  • Teil 2 die Module „Hilfsmittel in der außerklinischen Intensivpflege – Beatmungsgeräte und Zubehör“ sowie „Therapieoptimierung“ und
  • Teil 3 das Modul „besondere Versorgungssituationen“.

Jeder Teil setzt sich aus den Lerninhalten und jeweils zehn Multiple-Choice-Prüfungsfragen zusammen. 

Bis zu neun CME-Punkte

Für das erfolgreiche Absolvieren eines Teils werden drei CME-Punkte vergeben, also können Ärztinnen und Ärzte mit der AKI-Fortbildung insgesamt neun CME-Punkte sammeln. 

Die Fortbildungspunkte werden auf Wunsch elektronisch an die zuständige Ärztekammer übermittelt.
Die Teilnahmebescheinigungen der Fortbildung können bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht werden, um die erforderlichen Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten nachzuweisen.

Zugang über das KBV-Fortbildungsportal

Der Zugang erfolgt über das Fortbildungsportal der KBV im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Um sich anmelden zu können, muss der Praxiscomputer mit dem Sicheren Netz verbunden sein, zum Beispiel über die Telematikinfrastruktur. 

Die Anmeldung erfolgt mit persönlichen Login-Daten, die die Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben (https://fortbildungsportal.kv-safenet.de/). 

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