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KBV sieht bei Gesetzesplänen zur Vermeidung von Lieferengpässen Anpassungsbedarf

02.03.2023 - Die Gesetzespläne zur Vermeidung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln sind aus Sicht der KBV grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings sieht die Ärztevertretung in einigen Punkten noch Anpassungsbedarf. Das betrifft unter anderem die durch das Gesetz zu erwartenden Mehrausgaben sowie die geplanten Änderungen bei den Rabattverträgen. 

Der Referentenentwurf sieht zahlreiche Maßnahmen zur Vorbeugung von Liefer- und Versorgungsengpässen vor, die mit Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und einer Erhöhung der Verordnungskosten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einhergehen. Diese sind aus Sicht der KBV zwar durchaus geeignet Lieferengpässen vorzubeugen, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings bedürfe es jedoch „einer gesetzlichen Klarstellung, dass diese Mehrausgaben nicht zu einem höheren Regressrisiko der Vertragsärzte führen, also nicht als unwirtschaftlich gelten“.

Zudem können Lieferengpässe dazu führen, dass Vertragsärzte die vereinbarten Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele nicht erreichen können. Auch hierfür sei eine gesetzliche Regelung notwendig, dass „dies in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu berücksichtigen“ sei.

Rückinformation des Arztes über Austausch erforderlich

Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, dass Apotheker ohne Rücksprache mit dem Arzt ein nicht vorrätiges Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Produkt in einer anderen Packungsgröße oder Wirkstärke austauschen dürfen, sieht die KBV Anpassungsbedarf. Eine Rückinformation der verordnenden Ärztin und des verordnenden Arztes durch die Apotheke müsse vorgeschrieben werden. Nur so könnten mögliche Arzneimitteltherapiesicherheitsrisiken bei der Nachverordnung oder der weiteren Einnahme minimiert werden.

Darüber hinaus müssen der KBV zufolge die vorgesehenen Substitutionsmöglichkeiten auf Arzneimittel beschränkt bleiben, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Die Apotheker fordern eine Austauschmöglichkeit für alle Arzneimittel und damit die Fortführung der Corona-Sonderregelung, die zum 7. April ausläuft.

Rabattverträge: Keine Beschränkung auf Antibiotika und Onkologika

Vorgesehen ist auch, dass bei Rabattverträgen bei Antibiotika und Arzneimitteln zur Behandlung onkologischer Erkrankungen die Krankenkassen auf eine Diversifizierung der Lieferketten sowie auf eine überwiegende Produktion in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zu achten haben. Die Beschränkung auf Antibiotika und Onkologika wird damit begründet, dass es vor allem in diesen beiden Arzneimittelgruppen in der Vergangenheit besonders häufig zu Liefer- oder Versorgungsengpässen gekommen ist.

Die Vorgabe zu einer Diversifizierung der Lieferketten muss jedoch aus Sicht der KBV auch für andere Arzneimittel gelten, da auch dort Engpässe auftreten oder auftreten können mit möglicherweise gravierenden Folgen für Patientinnen und Patienten. 

Ärztlichen Aufwand bei Lieferengpässen vergüten

Im Falle eines Austausches eines verschriebenen Arzneimittels sollen Apotheken zukünftig einen Zuschlag von 50 Cent auf den Abgabepreis erheben dürfen. Die KBV hält es für erforderlich, auch für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte den durch Rückfragen von Apotheken sowie durch den Beratungsbedarf von Patienten entstehenden Mehraufwand zu vergüten. Dazu sollte eine Regelung aufgenommen werden, die eine neue Leistung für die zeitlichen und bürokratischen Aufwände seitens der Vertragsärzte bei Lieferengpässen von Arzneimitteln vorsieht.  

Maßnahmen gegen Versorgungsengpässe 

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln will die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln dauerhaft sicherzustellen.  

Neben den Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln soll auch eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden. Darüber hinaus ist der Aufbau eines Frühwarnsystems vorgesehen, um versorgungsrelevante Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen.

Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ soll Ende März vom Bundeskabinett beschlossen und danach in die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung gehen. 

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