Vergütung für PCR-Test wird zum 1. April abgesenkt
09.03.2023 - Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Außerdem erfolgt im EBM eine Klarstellung beim Erregernachweis akuter respiratorischer Infektionen.
Der PCR-Test (GOP 32816) bei Patienten mit COVID-19-Symptomen wird damit künftig nach der im EBM grundsätzlich geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) vergütet. Die Honorierung erfolgt weiterhin extrabudgetär.
Hintergrund der Anpassung ist die inzwischen normalisierte Versorgung mit Reagenzien. Zugleich wurde festgelegt, dass die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung als Abrechnungsvoraussetzung ab April entfällt.
Klarstellung bei GOP 32851
Der Bewertungsausschuss hat außerdem eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 für den Nukleinsäurenachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen vorgenommen.
Da die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und Coronaviren anzuwenden ist, wird das „und“ in der Aufzählung der beiden viralen Erreger durch ein Komma ersetzt. Diese Anpassung des EBM erfolgt bereits rückwirkend ab 1. Januar.