Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

KBV-Vorstand: "Der Anfang ist gemacht" – Bundestag beschließt feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

16.03.2023 - Kinder- und Jugendärzte erhalten ab 1. April fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Außerdem werden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entbudgetiert. Das hat der Bundestag am heutigen Donnerstag beschlossen.

„Nach 30 Jahren Budgetierung bekommt der leistungsfeindliche Honorardeckel erstmals Löcher“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Damit sei der Anfang für den längst überfälligen Ausstieg aus den Honorarbudgets gemacht.

Nach dem Beschluss des Bundestags werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet. Dies war zunächst nur für allgemeine kinderärztliche Leistungen vorgesehen, sodass lediglich Leistungen aus dem Unterkapitel 4.2 zu festen Preisen vergütet worden wären.

Auf die Forderung der KBV, die Leistungen der Kinder- und Jugendärzte aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und somit klassisch zu entbudgetieren, ist der Gesetzgeber hingegen nicht eingegangen. Hier bleibt es beim verwaltungsaufwendigen Verfahren, dass die Krankenkassen dann Nachzahlungen leisten müssen, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht.

Für die Kinder- und Jugendpsychiater wurde dagegen der Weg einer klassischen Entbudgetierung gewählt. Ab 1. April werden die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung, Gespräche, Beratungen, Erörterungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Betreuung sowie kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen außerhalb der MGV zu festen Preisen vergütet.

KBV-Vorstand: Weitere Fachgruppen müssen folgen

Es habe sich ausgezahlt, dass die KBV nicht lockergelassen und eine Entbudgetierung weiterer Leistungen eingefordert habe, betonte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Auch für die kinder- und jugendärztliche Versorgung dringend benötigte Gelder, die bisher regional in Form von Zuschlägen auf den EBM vergütet worden sind, würden weiterhin gezahlt.

Im nächsten Schritt müssten nun die Hausärzte und alle anderen Fachgruppen folgen, die „alle eine zentrale und wichtige Aufgabe in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung erfüllen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Dies sei längst überfällig. „Für die Fachärzte brauchen wir eine Lösung analog zur Kinder- und Jugendpsychiatrie“, forderte Gassen und fügte hinzu: „Die Leistungen müssen raus aus der gedeckelten MGV und extrabudgetär honoriert werden.“

Kassen sind zu Ausgleichzahlungen verpflichtet

Mit der Gesetzesänderung sind kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen ab April „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ zu vergüten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen legen dazu fest, welcher Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auf die pädiatrischen Leistungen entfällt. Reicht dieses Geld für eine vollständige Vergütung nicht aus, werden Ausgleichzahlungen der Krankenkassen fällig. Wird die MGV nicht ausgeschöpft, vereinbaren die Vertragsparteien Zuschläge zur Förderung der Kinder- und Jugendmedizin.

Der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband wurde beauftragt, bis zum 31. Mai Vorgaben für ein Verfahren festzulegen, mit dem der auf die Kinder- und Jugendärzte entfallende Anteil an der MGV bestimmt wird. Für die erstmalige Festlegung rückwirkend zum 1. April ist das Honorarvolumen zu Grunde zu legen, das für die Leistungen im zweiten Quartal 2022 ausgezahlt worden ist.

Vergütung der Kinderpsychiatrie außerhalb der MGV

Bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie (EBM-Abschnitt 14.2 sowie GOP 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314) werden hingegen aus dem Budget herausgenommen. Die MGV wird entsprechend bereinigt und die Leistungen werden von den Krankenkassen komplett extrabudgetär vergütet.

Die Wirkung dieser Gesetzesänderungen „insbesondere auf die Versorgung der Kinder und Jugendlichen, die Honorare sowie die Ausgaben der Krankenkassen“ soll der Bewertungsausschuss bis Ende Dezember 2025 analysieren und darüber dem Bundesministerium für Gesundheit berichten.

Die Regelungen für die Kinder- und Jugendheilkunde sowie ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden zusammen mit dem Gesetzentwurf für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung verabschiedet. Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser war auf Intervention der KBV mehrfach angepasst worden.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten