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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Abrechnungsfähige Leistungen an EBM angepasst

23.03.2023 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung an den EBM beschlossen. Darüber hinaus gab es weitere Detailänderungen für einzelne Erkrankungen.

Mit dem Beschluss werden die Appendizes aller bereits in Kraft getretenen Anlagen zur Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) an den EBM mit Stand 1. Oktober 2022 angepasst. In den Appendizes sind die Untersuchungen und Behandlungen aufgeführt, die in der ASV für die verschiedenen Krankheitsbilder durchgeführt und abgerechnet werden können.

Urologische Tumoren: Weitere PET-Untersuchung

Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Behandlungsumfang bei der ASV-Erkrankung urologische Tumoren um eine weitere PET-Untersuchungen ergänzt: Das 68Ga- oder 18F-PSMA-PET; PET/CT kann demnach auch bei Patienten mit High-Risk Prostatakarzinom (Gleason-Score 8-10 oder T-Kategorie cT3/cT4 oder PSA≥20ng/ml) zur Ausbreitungsdiagnostik vor kurativ intendierter Therapie durchgeführt werden.

Hauttumoren: Erweitertes ASV-Team

Auch Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde können künftig bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren hinzugezogen werden (Ebene 3) und so das ASV-Team unterstützen.

Rheumatologische Erkrankungen: Patientenschulung

Für die Vorbereitung und Durchführung einer standardisierten ambulanten Schulung für Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis wurde eine neue Abschnitt-2-Leistung aufgenommen, um den damit verbundenen Aufwand sachgerecht zu vergüten.

BMG prüft Beschluss

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zunächst zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 16. März zu prüfen. Bei erfolgter Nichtbeanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.

ASV: Interdisziplinär in Praxen und Kliniken

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist ein Versorgungsbereich für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärzten übernehmen die ambulante hochspezialisierte Behandlung.

Wie der Versorgungsbereich funktioniert, regelt die ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. In den Anlagen werden die allgemeinen Regeln für jede ASV-Indikation konkretisiert.

Appendix

Der Appendix enthält sämtliche Untersuchungen und Behandlungen, die ASV-Berechtigte bei einer ASV-Erkrankung abrechnen können. Im ersten Abschnitt sind die Gebührenordnungspositionen des EBM aufgeführt. Im zweiten Abschnitt finden sich die Leistungen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind. Der Appendix ist Teil der Anlagen zur ASV-Richtlinie, in denen jeweils die einzelnen ASV-Indikationen konkretisiert werden.

Die aktuellen Abrechnungsgrundlagen für die einzelnen ASV-Krankheiten stellt das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) online bereit:

InBA: Abrechnungsfähige Leistungen in der ASV

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