Valneva: Haltbarkeitsdauer auf 21 Monate verlängert
23.03.2023 - Für den COVID-19-Impfstoff von Valneva hat die EU-Kommission eine neue Haltbarkeitsdauer von 21 Monaten genehmigt. Das hat der Hersteller jetzt mitgeteilt. Voraussetzung ist, dass das Produkt korrekt und ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius gelagert wurde. Somit ist das aufgedruckte Verfallsdatum auf bereits produzierten Impfstoffdosen nicht mehr aktuell.
Die Verlängerung der Haltbarkeit von 18 auf 21 Monate gilt laut Hersteller nicht nur für Impfstoffchargen, die nach der Genehmigung am 17. Februar 2023 hergestellt wurden. Sie kann auch rückwirkend auf Impfstoffchargen angewandt werden, die vor diesem Datum produziert wurden.
Einige ausgelieferte Produktchargen dürfen demgemäß mittlerweile bis zu neun Monate nach dem gedruckten Verfallsdatum verwendet werden, da die Haltbarkeit bereits 2022 zweimal um jeweils drei Monate verlängert worden war.
Das auf Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern aufgedruckte Verfallsdatum entspricht somit laut Mitteilung des Unternehmens nicht mehr dem derzeit genehmigten Verfallsdatum. Aktualisierte Ablaufdaten von betroffenen Produktchargen sind in der Tabelle aufgeführt.
Aktualisierte Ablaufdaten von betroffenen Produktchargen
Chargenbezeichnung Aufgedrucktes Verfallsdatum Aktualisiertes Verfallsdatum CV00001 09/2022 (September 2022) Juni 2023 CV00003 09/2022 (September 2022) Juni 2023 CV00005 05/2023 (Mai 2023) November 2023 CV00006 03/2023 (März 2023) September 2023 CV00007 02/2023 (Februar 2023) August 2023