KBV und GKV: Lieferengpässe von Arzneimitteln bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigen
06.04.2023 - Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich jetzt KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Das betrifft ausschließlich Arzneimittel und Medizinprodukte, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen.
Bei Lieferengpässen kann es notwendig sein, dass Ärzte ein teures Medikament oder kleinere Packungsgrößen verordnen müssen. Auch ein entsprechender Austausch in der Apotheke ist zulässig. Gegebenenfalls müssen Ärzte sogar auf einen anderen Wirkstoff ausweichen. Dadurch können die Verordnungskosten einer Arztpraxis steigen und vereinbarte Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele werden nicht erreicht.
Die KBV hatte bereits im Zusammenhang mit den Gesetzesplänen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln gefordert, Lieferengpässe bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu berücksichtigen. Unter anderem dürften Mehrausgaben, die bei Lieferengpässen entstehen, nicht zu einem höheren Regressrisiko der Vertragsärzte führen.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen will die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln dauerhaft sicherzustellen. Der Referentenentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Es liegt nunmehr der Regierungsentwurf vor, der an den Bundesrat zur weiteren Beratung weitergeleitet wurde.