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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Grippeimpfung ab 60 jetzt ausschließlich mit Hochdosis-Impfstoff

06.04.2023 - Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren können nur noch mit einem Hochdosis-Influenzaimpfstoff geimpft werden. Nur wenn dieser nicht verfügbar ist, darf auch der herkömmliche inaktivierte, quadrivalente Influenzaimpfstoff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verabreicht werden.

Bislang konnten aufgrund der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern des Bundesgesundheitsministeriums Personen ab dem Alter von 60 Jahren – entgegen den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) – auch mit einem herkömmlichen Impfstoff geimpft werden. Diese Regelung der Rechtsverordnung trat am 31. März außer Kraft. Patienten dieser Altersgruppe, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, können somit nicht mehr zwischen dem hochdosierten und dem herkömmlichen Influenzaimpfstoff wählen.

KBV kritisiert Ende der Sonderregelung

Die KBV hatte sich für eine Verlängerung der Sonderregelung eingesetzt. Hintergrund war die laut Rückmeldung aus den Praxen in manchen Fällen niedrigere Akzeptanz oder sogar Ablehnung des Hochdosis-Grippeimpfstoffes durch Versicherte. Als Ursache wurden unter anderem stärker und häufiger auftretende Nebenwirkungen im Vergleich zu konventionellen Influenzaimpfstoffen nach der Impfung angegeben. Die KBV befürchtet, dass sich die Impfquote in dieser Risikogruppe verschlechtern könnte, wenn nur dieser Impfstoff verabreicht werden kann.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Der gesetzliche Leistungsanspruch der GKV-Versicherten auf Schutzimpfungen wird in der SI-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert. Diese basiert auf den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die STIKO hatte Anfang 2021 die Verwendung des Hochdosis-Influenzaimpfstoffes für Personen ab dem Alter von 60 Jahren empfohlen. Der G-BA hatte diese Empfehlung der STIKO im Januar 2021 in die SI-RL übernommen

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