Screenings der Mutterschaftsvorsorge auch während der Pandemie stark genutzt
13.04.2023 - Fast alle Schwangeren haben auch während des ersten Jahres der Corona-Pandemie in 2020 die in den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehenen Screenings wahrgenommen. Das zeigt eine Analyse der KBV für die Jahre 2010 bis 2020.
Danach nutzten im Jahr 2020 je nach Test zwischen 85 und 96 Prozent der Schwangeren das Angebot zur Früherkennung bestimmter Erkrankungen. Ähnlich hoch war die Teilnahmerate in den Jahren zuvor. Für die Analyse wurden die Screening-Daten aller gesetzlich versicherten Schwangeren im Untersuchungszeitraum ausgewertet.
Nach den Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) haben Frauen während der Schwangerschaft Anspruch auf mehrere Tests zur Früherkennung von Infektionskrankheiten, auf Syphilis beispielsweise seit 1965. Mitte der 1990er Jahre kamen das Screening auf Hepatitis B und Chlamydien dazu, später die Testung auf HIV und seit 2012 gibt es das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes.
Durch die rechtzeitige Diagnose und Behandlung der Erkrankungen können negative Folgen für Mütter und Kinder minimiert oder verhindert werden. Insgesamt wird bei nur wenigen Frauen eine neu entdeckte Infektion diagnostiziert.
Steigende Raten beim Gestationsdiabetes – Wenig Schwangere mit Infektionen
Leicht steigende Raten zeigen sich beim Schwangerschaftsdiabetes. Diese Diagnose wurde 2020 bei 1.630 von 10.000 Schwangeren gestellt. 2015 waren es noch 1.290 von 10.000 Schwangeren.
Der Anteil der mit Hepatitis-B-infizierten Frauen ist in den vergangenen Jahren leicht gesunken. Im Jahr 2020 wurde bei sieben von 10.000 Schwangeren eine Hepatitis-B-Infektion festgestellt, die bis dahin nicht diagnostiziert war.
Der Anteil der Schwangeren mit einer Chlamydien-Infektion sank seit 2010 kontinuierlich und lag 2020 bei rund 160 von 10.000 Schwangeren. 2010 waren es immerhin 270 von 10.000.
Sehr selten wird während der Schwangerschaft eine Syphilis-Infektion festgestellt – 2020 trat die Erkrankung bei etwa drei von 10.000 Schwangeren auf.
Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft ist in Deutschland seit 1965 in den Mutterschafts‐Richtlinien (Mu-RL) geregelt. Zuständig für die Weiterentwicklung ist heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA), der auch den Mutterpass als Anlage zur Mu-RL herausgibt.
In diesen Richtlinien werden unter anderem Empfehlungen zum Screening der Infektionskrankheiten HIV, Hepatitis B, Syphilis (Lues) und Chlamydien sowie zum Screening auf Gestationsdiabetes mellitus (GDM) ausgesprochen. Für die Untersuchungen der einzelnen Infektionen beziehungsweise Erkrankungen werden unterschiedliche Zeiträume während der Schwangerschaft empfohlen: Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen und umfasst unter anderem die Testung auf HIV, Chlamydien und Syphilis. Dagegen wird das Screening auf GDM erst im siebten bis achten Monat durchgeführt.
Der Zeitpunkt für den Test auf eine Hepatitis‐B‐Infektion wird derzeit in den Mu-RL noch möglichst nah am Geburtstermin empfohlen. Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom 28. Juni 2021 empfiehlt dieses Screening allerdings so früh wie möglich in der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.
Vor diesem Hintergrund berät der G-BA aktuell über eine entsprechende Anpassung des Screening-Zeitpunktes in den Mu-RL.
Bisher werden nur durch die KBV Daten zur Umsetzung der empfohlenen Screenings und den daraus resultierenden Infektions- beziehungsweise Erkrankungsraten durchgeführt. Es gibt keine weiteren kontinuierlichen und bundesweiten Auswertungen.