Testzeitpunkt auf Hepatitis B in der Schwangerschaft wird vorgezogen
20.04.2023 - Frauen sollen künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Die entsprechende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss am heutigen Donnerstag beschlossen. Damit wird das Screening künftig vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben.
Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche – möglichst nahe am Geburtstermin – vorgesehen.
Früherer Therapiebeginn möglich
Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom Juni 2021 empfiehlt dies nun jedoch zu Beginn der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schließt sich nach entsprechenden Beratungen nunmehr der S3-Leitlinie an und empfiehlt das Hepatitis-B-Screening in die serologischen Screening-Untersuchungen aufzunehmen, die zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen.
In Deutschland war 1994 ein generelles HBsAg (Hepatitis B surface antigen)-Screening aller Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen worden – nahe am Geburtstermin, um möglichst alle Schwangeren mit Hepatitis-B-Infektionen bis zur Geburt zu erfassen. Bei positivem Ergebnis sollte das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden. Zum damaligen Zeitpunkt war es noch nicht möglich, die Frauen während der Schwangerschaft antiviral zu therapieren.
Mutterpass wird angepasst – Aktuelle Version bleibt gültig
Angesichts der aktualisierten Empfehlung wird in der nächsten Auflage im Mutterpass auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32.-40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen.
Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32.-40. SSW händisch zu streichen. Wenn es eine Neuauflage des Mutterpasses gibt, werden die PraxisNachrichten informieren.
Der G-BA-Beschluss wird jetzt innerhalb von zwei Monaten vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt dann in Kraft.