Leichtes Umsatzplus in Praxen - Zahlen für 2021 veröffentlicht
20.04.2023 - Die Honorarumsätze der Ärzte und Psychotherapeuten sind in 2021 nur leicht gewachsen. Das durchschnittliche Plus gegenüber dem Vorjahr lag bei 1,9 Prozent. Dies geht aus dem vierten Honorarbericht der KBV für das Jahr 2021 hervor, der in seinem Sonderthema Zahlen für das gesamte Jahr enthält.
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc. – erhöhte sich somit um 4.486 Euro auf 242.169 Euro. Dies entspricht der Steigerung um 1,9 Prozent. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Behandlungsfall betrug im Berichtsjahr 75,87 Euro (+0,6 Prozent).
Hausärzte erzielen Plus von 3,5 Prozent
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Schnitt um 3,5 Prozent auf 245.367 Euro, wenngleich der Umsatz je Behandlungsfall auf 70,70 Euro (-1,7 Prozent) sank. Ein Grund für das leichte Minus ist, dass die Fallzahlen nach dem Einbruch vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie in 2021 wieder gestiegen sind.
Steigerung von 1,0 Prozent im fachärztlichen Bereich
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im fachärztlichen Bereich erhöhte sich um 1,0 Prozent auf 240.639 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg auf 78,70 Euro (+1,6 Prozent).
Dabei konnten beim Honorarumsatz nahezu alle Fachgruppen ein leichtes Wachstum verbuchen. Die höchsten Zuwächse bei den großen Abrechnungsgruppen im Bundesdurchschnitt erzielten HNO-Fachärzte mit einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent, gefolgt von den Neurologen mit 3,6 Prozent, den Augenärzten mit 3,4 Prozent und den Dermatologen mit 3,3 Prozent.
Der durchschnittliche Honorarumsatz je psychologischen Psychotherapeuten betrug 0,9 Prozent, je ärztlichen Psychotherapeuten 0,4 Prozent. Einen Rückgang von 1,2 Prozent mussten die Gynäkologen hinnehmen. Ein gleichbleibender Honorarumsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt wurde für die Fachärzte für Radiologie ermittelt.
Gesamtvergütung stieg um 0,7 Prozent
Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2021 um 0,7 Prozent. Somit standen bundesweit rund 43 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.
Von den 43 Milliarden Euro entfielen 18 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen, zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasste 25 Milliarden Euro.
Vergleichbarkeit pandemiebedingt eingeschränkt
Für die Bewertung der in diesem Honorarbericht dargestellten Zahlen ist zu beachten, dass wiederum aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung die Ergebnisse der Honorarverteilung für das Jahr 2021 nur eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar sind.
2020 gab es im zweiten und vierten Quartal starke Kontaktbeschränkungen. Im Jahr 2021 galten hingegen nur für das erste Quartal starke Kontakteinschränkungen. In Quartalen mit leichten beziehungsweise ohne Kontaktbeschränkungen kommt es zum Teil zu sogenannten Nachholeffekten.
Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-versicherten Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,0 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 75,0 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 49,2 Prozent des Honorarumsatzes.
- Steuerzahlungen (15,8 Prozent)
- berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.