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Computertomographie: Stichprobenprüfungen abgeschafft

17.05.2023 - Im Bereich Computertomographie fällt die Verpflichtung, Stichproben zur Qualitätsprüfung der ärztlichen Dokumentation durchzuführen, dauerhaft weg. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich beschlossen. Begründet wird dies mit den positiven Prüfungsergebnissen in den vergangenen Jahren. 

„Qualitätssicherung kann nicht bedeuten, mit hohem Dokumentations- und Prüfaufwand Jahr für Jahr festzustellen, dass kein nennenswerter Handlungsbedarf besteht. Von daher begrüßen wir die Aufhebung sehr“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Damit verringere sich der Bürokratieaufwand für die Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die Mitglieder der Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Prüfergebnisse der vergangenen Jahre waren in der Computertomographie durchweg gut. Auch wiederholte befristete Aussetzungen der Prüfungen zeigten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beanstandungsquoten. Eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegebene Evaluation hatte zudem ergeben, dass Stichprobenprüfungen bei dauerhaft guten Ergebnissen vergleichsweise ineffizient sind.

Der Beschluss des G-BA, die Verpflichtung zur Durchführung von Stichprobenprüfungen in der Computertomographie dauerhaft aufzuheben, folgt dieser Evaluationsempfehlung und trägt dazu bei, die Ärztinnen und Ärzte sowie die Qualitätssicherungskommissionen zu entlasten.

Übergangsregelung für bereits begonnene Stichprobenprüfungen

Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie wurde um sämtliche Vorgaben zur Computertomographie bereinigt. Eine Übergangsregelung ermöglicht es Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die 2023 bereits mit der Durchführung oder Planung von Stichprobenprüfungen in der Computertomographie begonnen haben, diese gegebenenfalls abzuschließen. 

Prüfergebnisse durchweg gut

Stichprobenprüfungen in der Computertomographie wurden bereits seit den 1990er-Jahren von den KVen durchgeführt, seit 2007 nach bundeseinheitlichen Vorgaben. Demnach waren bei jährlich mindestens vier Prozent der Ärztinnen und Ärzte, die Computertomographien ausführen und abrechnen, jeweils zwölf Behandlungsfälle von einer Qualitätssicherungskommission zu begutachten. Aufgrund geringer Beanstandungsquoten wurde die Prüfverpflichtung vom G-BA wiederholt befristet ausgesetzt. 

Zwischen 2008 und 2021 wurden bei fast 1.800 Ärztinnen und Ärzten die Computertomographien zu rund 20.000 Patientinnen und Patienten überprüft. Dabei waren die Prüfergebnisse durchweg gut. In den Jahren, in denen eine Prüfverpflichtung bestand, betrug der bundesweite Anteil an Prüfungen ohne Beanstandungen zwischen 85 und 90 Prozent. Bei knapp zehn Prozent gab es lediglich geringe Beanstandungen. Insgesamt wurden seit 2008 nur in 64 Fällen erhebliche oder schwerwiegende Beanstandungen festgestellt.

BMG prüft Beschluss

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zunächst zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA zu prüfen. Bei erfolgter Nichtbeanstandung tritt er mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
 

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