Qualitätsbericht 2022 erschienen
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Ambulante Versorgung auch im zweiten Jahr der Pandemie auf hohem Niveau – Qualitätsbericht für 2021 erschienen
25.05.2023 - Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie auf gewohnt hohem Niveau geblieben. Das zeigt der neu erschienene Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2021. Er veranschaulicht, dass es den Niedergelassenen gelungen ist, trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen, besonderer Hygienemaßnahmen und der COVID-19-Impfaktion die zahlreichen Qualitätsanforderungen zu erfüllen.
„Die Zahlen im Qualitätsbericht machen deutlich, dass sich die Patientinnen und Patienten auch während der Pandemie auf eine durchgehend hohe Qualität der vertragsärztlichen Versorgung verlassen konnten“, betont KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. In einigen Bereichen habe sich die Qualitätssicherung (QS) im Vergleich zum Vorjahr stabilisieren können.
Die Auswertungen zeigten auch, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und deren QS-Kommissionen auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt haben, zum Beispiel indem die Anzahl der Prüfungen reduziert oder der Prüfablauf durch Digitalisierung verbessert wurde.
Pandemiebedingte Sonderregelungen
Um Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie durchführen zu können, wurden frühzeitig befristete Sonderregelungen vereinbart. Ziel war es, die hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig bestimmte Maßnahmen zur Qualitätssicherung aussetzen oder in modifizierter Form umsetzen zu können. So sank die Anzahl der durchgeführten arztbezogenen Dokumentationsprüfungen mit 10.595 um etwa sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die durchgeführten Prüfungen ergaben mit wenigen Ausnahmen gute Ergebnisse: So gab es im Bereich der Koloskopie bei 757 im Berichtsjahr abgeschlossenen Dokumentationsprüfungen nur 29 Beanstandungen.
Eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses stellte zudem fest, dass das Stichprobenverfahren ein effektives QS-Instrument ist, welches mit einem vergleichsweise geringen Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte verbunden ist. Stichprobenprüfungen erfolgen unter anderem in der konventionellen Röntgendiagnostik, Kernspintomographie und Arthroskopie.
Rund 300.000 Genehmigungen
Ausgenommen von den Sonderregelungen in der Pandemie waren die in den QS-Vereinbarungen festgelegten Voraussetzungen, um für eine Leistung eine Abrechnungsgenehmigung zu erhalten. Zum Ende des Berichtsjahres 2021 besaßen die Ärzte und Ärztinnen insgesamt rund 300.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen – von der Abklärungskolposkopie bis zur Zervix-Zytologie.
Diese müssen Genehmigungsinhaber im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig bestätigen, was sie auch unter Pandemiebedingungen mit Erfolg taten. In 282 Fällen wurden im Berichtsjahr Genehmigungen widerrufen, weil beispielsweise spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden. In nur 35 Fällen musste eine Genehmigung aufgrund von Qualitätsproblemen entzogen werden.
Drei Bereiche im Fokus
Drei Bereiche stehen im Fokus dieses Qualitätsberichts: die intravitreale Medikamenteneingabe bei Augenerkrankungen, das Qualitätsmanagement und das Mammographie-Screening.
Für das Mammographie-Screening ergaben sich wie in den Vorjahren positive Ergebnisse hinsichtlich der Abläufe. 97 Prozent der untersuchten Frauen erhielten innerhalb von sieben Werktagen das Ergebnis. Wenn eine zusätzliche Abklärung notwendig war, fand diese in 96 Prozent der Fälle innerhalb einer Woche statt. Die Diagnose zu einem auffälligen Befund erhielten die Frauen zu 85 Prozent innerhalb einer Woche und zu 91 Prozent innerhalb von zwei Wochen. Durchschnittlich wurden sechs Karzinome je 1.000 Frauen entdeckt.
Bezüglich der Umsetzung von Qualitätsmanagement können die Autoren anhand der Stichproben einen einheitlich hohen Stand der Umsetzung konstatieren – zum Beispiel geben 99 Prozent der teilnehmenden Praxen an, das Hygienemanagement etabliert zu haben. Zudem wurden trotz Pandemie mit 94 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen hohe Rücklaufquoten registriert.
Bei der intravitrealen Medikamenteneingabe bei Augenerkrankungen hat sich die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung von 2.359 in 2020 auf 2.540 im Berichtszeitraum erhöht. Der Fokus darauf zeigt, dass auch kleinere Leistungsbereiche unter dem Aspekt der Qualitätssicherung betrachtet werden.
Besondere Qualitätsanforderungen für 50 Bereiche
In der ambulanten Versorgung gelten für rund 50 Leistungsbereiche besondere Qualitätsanforderungen. Dazu zählen ambulante Operationen, Ultraschall- und Röntgendiagnostik, Schmerztherapie, invasive Kardiologie oder neuropsychologische Therapie. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kassenpatienten diese Leistungen anbieten wollen, müssen zusätzliche Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine Abrechnungsgenehmigung zu erhalten.