Aderlasstherapie: Öffnung der GOP 13505 für Gastroenterologen
01.06.2023 - Gastroenterologen können ab Oktober die Aderlasstherapie als Einzelleistung abrechnen. Die Gebührenordnungsposition 13505 wird dann für diese Fachgruppe geöffnet. Grund ist die Relevanz des Aderlasses bei der Behandlung von Patienten mit Hämochromatose.
Derzeit können nur Onkologinnen und Onkologen die Aderlasstherapie als Einzelleistung mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 13505 (165 Punkte / 18,96 Euro) abrechnen. Für alle anderen Fachgruppen ist diese Therapie Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen und nicht gesondert berechnungsfähig.
Bei Patienten mit Hämochromatose
Gastroenterologen können bei Patienten mit einer Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1) oder einer Polycythaemia vera (ICD-10-GM: D45) die GOP 13505 ab Oktober zusätzlich zur Grundpauschale abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat dafür im Abschnitt 13.3.4 des EBM (Hämato-/Onkologische GOP) die erste Anmerkung zur GOP 13505 entsprechend ergänzt sowie eine zweite Bestimmung zu dem Abschnitt aufgenommen.
Die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) wird in diesem Zusammenhang ab Oktober um einen Punkt auf 176 Punkte abgesenkt.