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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen jetzt Kassenleistung – Abrechnung zunächst per Kostenerstattung

08.06.2023 - Für die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen konnte die KBV mit dem GKV-Spitzenverband bisher keine Einigung über die Vergütung über den EBM erzielen. Vertragsärzte können die Hochpräzisionsbestrahlung bei dieser Indikation deshalb übergangsweise per Kostenerstattung abrechnen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2022 beschlossen, die hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in den ambulanten Leistungskatalog aufzunehmen. Der Bewertungsausschuss sollte bis zum 25. Mai dieses Jahres – spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses – die Höhe der Vergütung festlegen. 

Diese Frist ist bei der Einführung neuer Leistungen gesetzlich vorgegeben. Danach haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die neue Leistung, auch wenn die Vergütung im EBM noch nicht geregelt ist. 

Beratungen zur Vergütung dauern an 

Ein Vorschlag der KBV zur Höhe der ärztlichen Vergütung der stereotaktischen Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen liegt vor. Die Kassenseite sieht weiteren Beratungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Vergütungshöhe, sodass ein fristgerechter Beschluss im Bewertungsausschuss nicht möglich war.

Anspruch auf Kostenerstattung seit 26. Mai

Beide Seiten verständigten sich darauf, die Beratungen fortzuführen und die Ärztinnen und Ärzte über die  Abrechnung ab 26. Mai im Wege der Kostenerstattung zu informieren. Ärztinnen und Ärzte können damit eine GOÄ- Rechnung über die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen ausstellen, die die Patientinnen und Patienten bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Versicherten müssen sich vorab von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Der Anspruch auf Kostenerstattung gilt solange, bis der Bewertungsausschuss entsprechende Gebührenordnungspositionen im EBM vereinbart hat (die PraxisNachrichten werden berichten).

Besondere Form der Strahlentherapie 

Die stereotaktische Radiochirurgie ist eine besondere Form der Strahlentherapie: Mit einer hohen Strahlendosis wird präzise ausschließlich das Tumorgewebe behandelt und so das umliegende Gewebe geschont. 

Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und für Neurochirurgie mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung können die Methode nun zur Behandlung von Vestibularisschwannome einsetzen. Vestibularisschwannome sind selten vorkommende gutartige Tumore im Gehirn, die vom Gleichgewichtsnerv ausgehen. 
 

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