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Alternative zum Konnektortausch: Laufzeitverlängerung bald möglich

22.06.2023 - Zwei Konnektorenhersteller haben angekündigt, im zweiten Halbjahr eine Laufzeitverlängerung der Geräte per Software-Update zu ermöglichen. Damit hätten Praxen eine weitere Alternative zu einem Austausch des Konnektors.

In den Konnektoren sind Chips fest verbaut, die ein Sicherheitszertifikat tragen. Aufgrund des hohen Sicherheitsniveaus der Telematikinfrastruktur (TI) ist dieses auf fünf Jahre begrenzt. Mit dem Software-Update kann das Sicherheitszertifikat nun verlängert werden, ohne dass der gesamte Konnektor getauscht werden muss.

Zulassung in zweitem Halbjahr 2023 erwartet

Die Firmen Secunet und RISE haben die Laufzeitverlängerungs-Option für die zweite Jahreshälfte angekündigt. Secunet geht nach eigenen Angaben davon aus, dass dies bereits ab August möglich sein wird. Mit dem Software-Update würde sich die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängern.

Bislang mussten abgelaufene Konnektoren durch neue ersetzt werden. Dies betraf vor allem Geräte der CompuGroup Medical (CGM), da diese schon ab Ende 2017 ausgeliefert wurden. Die ersten Konnektoren von Secunet und RISE kamen ab Herbst 2018 auf den Markt und verlieren ab Oktober beziehungsweise ab November ihre Gültigkeit. Sie müssen rechtzeitig ersetzt oder aber ihre Laufzeit verlängert werden. Andernfalls kann sich die Praxis nicht mehr mit der TI verbinden.

Umstellung der TI-Finanzierung ab Juli

Bis zum 30. Juni gilt noch die TI-Finanzierungsvereinbarung, die Praxen mittels Kostenerstattungs-Pauschalen die Anschaffung der einzelnen Software- und Hardware-Komponenten finanziert. Hier ist zwar der Konnektortausch, aber nicht die Laufzeitverlängerung geregelt. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen war eine solche Option von der gematik nicht vorgesehen.

Ab 1. Juli sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Die Umstellung hatte der Gesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Da die Verhandlungen zur Ausgestaltung der neuen Pauschalen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband gescheitert sind, muss nun das Bundesgesundheitsministerium die Details festlegen. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschalen auch die Kosten für den Konnektortausch und die Laufzeitverlängerung umfassen.

Praxen sollten Gespräch mit IT-Dienstleister suchen

Praxen sollten sich zunächst über die Laufzeit ihres Konnektors und der weiteren Komponenten der TI informieren. Dabei kann sie der IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller unterstützen. Endet die Laufzeit in den kommenden Monaten, sollten Praxen sich über einen Austausch, eine Laufzeitverlängerung und andere Alternativen dazu informieren und die Wirtschaftlichkeit prüfen.

Eine Alternative ist beispielsweise eine Zulassung für sogenannte TI-as-a-Service-Anbieter, die von der TI-Betreibergesellschaft angeboten wird. Bei diesem Modell stehen die Konnektoren nicht mehr in den Praxen, sondern zentral in einem Rechenzentrum eines Dienstleisters. Über ein TI-Gateway ist die Praxis mit der TI verbunden. Sowohl der Anbieter als auch der Rechenzentrums-Konnektor benötigen eine Zulassung der gematik. Damit ist im Herbst 2023 zu rechnen. Es gibt jedoch bereits alternative Anbindungslösungen über Rechenzentren auf dem Markt. Diese sind zwar nicht von der gematik zugelassen, aber nutzbar.

Laufzeit anderer Komponenten beachten

Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere TI-Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen das Kartenterminal, der Praxisausweis und der elektronische Heilberufsausweis. Praxen sollten auch hier die Laufzeiten prüfen und sich um einen fristgerechten Austausch dieser Komponenten kümmern.

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