KBV-Vorstände kritisieren drohende Sanktionen gegenüber Praxen
22.06.2023 - Als „zutiefst frustrierend“ für die Niedergelassenen haben die KBV-Vorstände gewertet, dass das Bundesgesundheitsministerium wieder einmal Verpflichtungen und Sanktionen gegenüber den Praxen einsetzen wolle. „Dieses Mal, um das längst noch nicht massentaugliche eRezept mit der Brechstange durchzusetzen.“
Damit reagierten Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner auf die Referentenentwürfe zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie zum Digital-Gesetz (DigiG). Als ersten Eindruck beider Entwürfe fassten die Vorstände zusammen: „Ganz viel Schatten, aufgehellt mit ein wenig Licht.“
Mit dem Gesetz werden Praxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zum Einsatz des eRezepts verpflichtet. Andernfalls drohen Sanktionen (die PraxisNachrichten berichten). Die KBV-Vorstände erinnerten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an seine Zusage, „dass solche untauglichen und jegliche Akzeptanz zerstörenden Zwangsmaßnahmen der Vergangenheit angehören werden.“
Frühere Gesetze hatten Sanktionen für Praxen eingeführt, die das Versichertenstammdatenmanagement nicht durchführen und die elektronische Patientenakte (ePA) nicht befüllen können. Jedoch hat bisher nur ein kleiner Teil der Versicherten überhaupt eine ePA.
Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein
Digitalisierung müsse einen konkreten Nutzen erfüllen und dürfe kein Selbstzweck sein, forderten die Vorstände. Das gelte erst recht für die ePA. „Deren Struktur muss sich grundlegend ändern, damit sie vom Nischenprodukt mit Paradiesvogelstatus zur Massenanwendung werden kann.“ Die ePA müsse sich schnell und – wie vom Bundesgesundheitsminister angekündigt – automatisch befüllen lassen.
Außerdem sind aus Sicht der KBV-Vorstände die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) gefordert, ihre Systeme anzupassen. In der Vergangenheit kam es dazu, dass etwa neue Anwendungen der ePA nicht in den PVS umgesetzt werden. Das BMG plant nun, dieses Problem anzugehen. Geschehe dies alles nicht, werde die ePA keine Akzeptanz finden, weder bei Patientinnen und Patienten noch bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Der KBV-Vorstand begrüßte, dass nun eine Opt-Out-Regelung für die ePA kommen soll. Damit können Patientinnen und Patienten selbst entscheiden, wie sie mit ihren hochsensiblen Gesundheitsdaten umgehen wollen.
Derzeit befinden sich die Referentenentwürfe zu den beiden Gesetzen noch in der Ressortabstimmung. Anschließend wird das Anhörungsverfahren starten, in dem sich auch die KBV positionieren wird.