Steiner: Erst müssen die Apotheken startklar sein – Einlösen von eRezepten per eGK vielfach noch nicht sofort möglich
29.06.2023 - Mit dem bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts ab 1. Juli wird das Einlösen der Verordnung per Versichertenkarte vielfach noch nicht möglich sein. Die Apotheken müssten zunächst ihre Softwaresysteme anpassen und mit Kartenterminals ausgestattet werden, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.
Alle Beteiligten bräuchten deshalb noch etwas Geduld, „weil eben die gesamte Prozesskette funktionieren muss“, sagte Steiner. Wichtig sei jetzt, dass die Apotheken die notwendige Technik hätten, denn „wenn die Patienten das eRezept über die eGK nicht einlösen können, gehen sie natürlich zurück in die Praxis und müssen ein eRezept dann in Papierform ausgestellt bekommen“.
eRezept testen
Steiner wies auf die Pläne des Gesetzgebers hin, das eRezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend einführen zu wollen. Vor diesem Hintergrund empfehle die KBV den Praxen, nach und nach damit zu beginnen, das eRezept zu testen, sobald das Einlesen der eGK in Apotheken möglich sei.
Die KBV hatte sich dafür eingesetzt, dass Patienten eRezepte mit der eGK einlösen können. Dies sei gerade für ältere Menschen, die häufig auch viele Medikamente einnehmen müssten, eine wichtige Voraussetzung, erläuterte Steiner. Denn etwa ein Drittel der über 70-Jährigen hätte kein Smartphone und könnte somit auch nicht die App zum Einlösen von eRezepten benutzen.
Die App ist neben der eGK ein weiterer Weg, eRezepte einzulösen. Das funktioniere aber nur, wenn der Patient eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und eine PIN habe, erläutere Steiner. Möglich sei auch ein Papierausdruck mit einem Code, über den die Apotheke die Verordnung vom Server abrufen kann. In diesem Fall würde das rosa Rezept aber nur durch ein anderes Papier ersetzt, was bei einer elektronischen Anwendung wie dem eRezept relativ sinnlos sei, bemerkte Steiner.
KBV wollte an stufenweisem Rollout festhalten
Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte vergangene Woche gegen die Stimmen von KBV, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft den Beschluss gefasst, dass die verbindliche Einführung des elektronischen Rezeptes ab dem 1. Januar 2024 erfolgen und ab sofort mit dem bundesweiten Rollout begonnen werden soll. Die Apotheker haben sich enthalten.
„Grund für uns war, dass wir an dem stufenweisen Rollout festhalten wollten. Einfach deshalb, um das eRezept ausreichend testen zu können und dann zu sehen, wenn es über die gesamte Prozesskette läuft, dann eben zu sagen, man geht in die nächste Modellregion“, begründete Steiner das Nein der KBV.
Ein Gesetzentwurf, mit dem Praxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zum Einsatz des eRezepts verpflichtet werden sollen, liegt seit letzter Woche vor. Darin sind entgegen der Zusage des Bundesgesundheitsministers, keine Zwangsmaßnahmen mehr ergreifen zu wollen, auch Sanktionen vorgesehen. Niedergelassenen droht demnach ein Honorarabzug von einem Prozent, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie eRezepte ausstellen können.
Um Niedergelassene bei der Einführung des eRezeptes zu unterstützen, stellt die KBV zeitnah weitere Informationen bereit. Eine Serie zum eRezept in den PraxisNachrichten ist ebenfalls in Vorbereitung.