Gebühren für Psychotherapeuten steigen um fünf Prozent
06.07.2023 - Die psychotherapeutischen Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung werden seit 1. Juli höher vergütet. Konkret beträgt die Steigerung fünf Prozent.
Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören.
Demnach wurden die Gebühren der Nummern P 23 bis P 41 des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zum 1. Juli um fünf Prozent erhöht.
Die Gebühren nach den Nummern P 1 bis P 22 sind ebenfalls zum 1. Juli erhöht worden. Dies erfolgte durch einen früheren Beschluss zur Erhöhung der ärztlichen Leistungen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung (die PraxisNachrichten berichteten).